Trump wartet auf das Urteil der Jury

von Redaktion

Noch keine Entscheidung im Prozess gegen Ex-Präsidenten gefallen – gibt kein Zeitlimit

Grund zu grinsen? Ex-US-Präsident Donald Trump droht im Falle einer Verurteilung eine Bewährungs- oder gar Haftstrafe. © afp

New York – Im historischen Schweigegeldprozess gegen Donald Trump wartet der frühere US-Präsident weiter auf den Urteilsspruch der Jury. Die zwölf Geschworenen begannen am Mittwoch mit ihren Beratungen, beendeten diese jedoch nach fast fünf Stunden ohne Entscheidung darüber, ob Trump schuldig oder unschuldig ist. Am Donnerstag sollte die Jury erneut tagen. Wie lange ihre Beratungen andauern, ist nicht abzusehen. Es gibt dafür kein Zeitlimit.

Bevor Richter Juan Merchan die Geschworenen am Mittwoch nach Hause schickte, baten die sieben Männer und fünf Frauen darum, die Aussagen von zwei Zeugen nochmals prüfen zu können und auch die ihnen vom Richter gegebenen Anweisungen erneut anzuhören. Die hinter verschlossener Tür tagenden Geschworenen müssen ihre Entscheidung einstimmig fällen. Können sie sich nicht einigen, ist das Verfahren gescheitert.

Bei einem Schuldspruch würde der Richter später das Strafmaß festsetzen. Eine Haftstrafe ist möglich, Experten erwarten im Falle einer Verurteilung jedoch eher eine Bewährungs- oder Geldstrafe.

Im ersten Strafprozess der Geschichte gegen einen Ex-US-Präsidenten wird Trump beschuldigt, eine Schweigegeldzahlung an die frühere Pornodarstellerin Stormy Daniels vor der Wahl 2016 per Fälschung von Geschäftsdokumenten vertuscht zu haben. Stormy Daniels war durch die Zahlung dazu gebracht worden, eine angebliche Sexaffäre zu verschweigen, die sie mit Trump gehabt haben will und die von diesem bestritten wird.

Das Gerichtsverfahren hatte vor sechseinhalb Wochen begonnen, es wurden 22 Zeugen vernommen. Am Mittwoch instruierte dann Richter Merchan die Geschworenen, „alle persönlichen Meinungen oder Voreingenommenheiten“ zugunsten oder gegen den Angeklagten beiseite zu lassen. Laut den Vorgaben des Richters haben die Geschworenen unter anderem zu prüfen, ob Trump gegen ein New Yorker Gesetz gegen „Verschwörung“ zur Wahl-Beeinflussung sowie gegen ein Bundesgesetz zur Wahlkampffinanzierung verstoßen wollte.

Der Hinweis des Richters auf die Wahl-Gesetze ist insofern von Bedeutung, als die Staatsanwaltschaft nachzuweisen versucht hat, dass es nicht nur um Dokumentenfälschungen geht, sondern um verdeckte und illegale Wahl-Manipulation. Diesen Bezug stellte die Anklage her, um die Fälschungen als Delikte der schwereren Art einzustufen.

Fälschungen von Geschäftspapieren werden in New York meist als minderschweres Delikt, also als Vergehen, geahndet. Sie können jedoch als Verbrechen bestraft werden, wenn mittels der Fälschungen eine andere Straftat vertuscht werden sollte. Die Staatsanwaltschaft hat argumentiert, dass das Schweigegeld für Stormy Daniels und die anschließenden mutmaßlichen Fälschungen Teil einer „Verschwörung“ waren, um für Trump unangenehme Geschichten vor der Wahl 2016 unter der Decke zu halten.

Das Schweigegeld für Stormy Daniels von 130 000 Dollar (nach heutigem Wert etwa 120 000 Euro) hatte Trumps damaliger Anwalt Michael Cohen überwiesen. Dieser sagte als Schlüsselzeuge der Anklage in dem Prozess aus, das Schweigegeld mit dem Einverständnis Trumps gezahlt zu haben. Das Geld bekam Cohen später laut der Anklage vom Trump-Konzern getarnt als Anwaltskosten zurückerstattet.

Die Verteidigung versuchte, Cohen als notorischen „Lügner“ zu diskreditieren. Sie fordert einen Freispruch aus Mangel an Beweisen. Trump verzichtete auf eine Aussage. Außerhalb des Gerichtssaals griff er jedoch den Richter und das gesamte Verfahren immer wieder scharf an.

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