Nicht einmal jeder 2. Haushalt in Bayern ist ausreichend versichert. © Daniel Schäfer, dpa
München – Vollgelaufene Keller, zerstörte Möbel, zerbrochene Fenster: Hausbesitzer und Mieter kämpfen derzeit mit den materiellen Folgen von Überschwemmungen und Hochwasser. Jetzt gilt es, die Gefahren zu begrenzen und die Kosten zur Beseitigung der Schäden zu minimieren – auch wenn man versichert ist.
■ Sofortmaßnahmen und Selbstschutz
Vom Unwetter Geschädigte sollten zuallererst sich selbst schützen, mahnt die Versicherungskammer. Sie hat folgende Tipps für Sofortmaßnahmen:
■ Schäden melden und begrenzen
Von den Überschwemmungen Geschädigte, müssen umgehend aktiv werden. Wer eine Elementarschadenversicherung besitzt, sollte Schäden unverzüglich und am besten schriftlich seinem Versicherer melden. Geschieht das nicht, kann der Versicherer Leistungen kürzen oder verweigern, warnt der Bund der Versicherten. Sinnvoll ist auch, sich telefonisch mit der zuständigen Schadenabteilung in Verbindung zu setzen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Denn auch Versicherte haben Pflichten. Sie müssen selbstständig Notmaßnahmen ergreifen, um Folgeschäden abzuwenden, das nennt sich Schadenminderungspflicht. Konkret bedeutet das, dass zerbrochene Fenster abgedichtet, Wassereintrittsstellen verschlossen und Hausratsgegenstände im Keller in Sicherheit gebracht werden müssen, damit der Schaden nicht noch größer wird, erklären die Verbraucherschützer. Das gilt aber nur für zumutbare Aufgaben, durch die der Versicherte selbst nicht in Gefahr gerät.
Falls bereits vor Erstellung eines Gutachtens Schäden behoben werden müssen, weil das Haus sonst nicht mehr bewohnbar ist oder gar in Einsturzgefahr gerät, müssen sich Versicherte unbedingt vorher mit dem Versicherer absprechen. Unbedingt ratsam in diesem Fall – aber auch generell: Schäden und Schadensbeseitigung dokumentieren und alles fotografieren oder Videos aufnehmen, bevor etwas verändert wird. Die Versicherungskammer Bayern rät auch, Aufnahmen von den Stellen zu machen, an denen das Wasser eingedrungen ist. Für die Versicherung empfiehlt sich noch eine Liste aller beschädigter Gegenstände.
■ Welche Versicherung überhaupt zahlt
Die normale Hausrat- und Wohngebäudeversicherung reicht nicht zur Absicherung gegen Schäden durch Regen oder Starkregen. Zusätzlich braucht man für diesen Fall eine Elementarschadenversicherung. Diese zahlt auch bei Schäden durch Überschwemmungen, Erdsenkung und Erdrutsch.
Nicht jeder kann aber eine Elementarschadenversicherung abschließen. In Gebieten, die regelmäßig überschwemmt werden, kann das teuer bis unmöglich werden. Die Versicherungskammer weist aber darauf hin, dass gut 99 Prozent aller Gebäude in ihrem Geschäftsgebiet ohne weitere Prüfung gegen Elementarschäden versicherbar seien. Aktuell hätten nur 45 Prozent der Häuser in Bayern einen solchen Schutz.
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