Cannabis-Grenzwert beschlossen

von Redaktion

Drogen am Steuer: Ampel zieht erstmals Kiff-Regeln ein

Berlin – Nach der Teil-Legalisierung von Cannabis kommen auch neue Vorgaben für Autofahrer. Für den berauschenden Wirkstoff THC gilt am Steuer künftig ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut, wie ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz festlegt – ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. Für Fahranfänger und riskanten Mischkonsum von Cannabis und Alkohol gelten strengere Regeln. In Kraft treten dürfte der neue Grenzwert samt Bußgeldern bei Verstößen voraussichtlich im Sommer.

Das Verkehrsministerium befand, nun werde Rechtsklarheit geschaffen. Der Bundesrat werde sich voraussichtlich am 5. Juli mit dem Gesetz befassen, in Kraft trete es dann nach der Verkündung. Zustimmungsbedürftig ist es nicht, die Länderkammer könnte das Verfahren aber prinzipiell noch abbremsen.

Nachdem Kiffen und privater Cannabis-Anbau für Volljährige seit 1. April mit vielen Vorgaben legal sind, folgen jetzt begleitende Verkehrsregelungen, über die Fachleute seit Längerem diskutieren. Bisher galt die strikte Linie, dass schon beim Nachweis von Tetrahydrocannabinol (THC) Konsequenzen drohen. Dafür hat sich in der Rechtsprechung ein Wert von 1 Nanogramm je Milliliter Blut etabliert. Beim Verkehrsgerichtstag sprachen sich Experten 2022 für eine „angemessene“ Heraufsetzung aus. Denn dies sei so niedrig, dass viele sanktioniert würden, bei denen sich eine Fahrsicherheitsminderung nicht begründen lasse.

Künftig legt ein gesetzlicher Grenzwert fest, wann die Toleranz endet: Wer vorsätzlich oder fahrlässig mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr unterwegs ist, riskiert dann in der Regel 500 Euro Buße und einen Monat Fahrverbot. Eine Expertenkommission des Verkehrsministeriums vermutet, vergleichbar sei das mit 0,2 Promille Alkohol. Eingerechnet ist ein Zuschlag für Messfehler. Eine neue Ordnungswidrigkeit stellt es künftig dar, wenn zum Kiffen auch noch Alkohol dazukommt. Hat man die Schwelle von 3,5 Nanogramm THC oder mehr erreicht, gilt ein totales Verbot von Alkohol am Steuer. In der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für unter 21-Jährige gilt ein totales Cannabis-Verbot. SASCHA MEYER/AXEL HOFMANN

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