11. Juni 1994: Der Paragraf 175 des Strafgesetzbuches tritt in Deutschland außer Kraft. Er stellte zuletzt homosexuelle Handlungen mit männlichen Jugendlichen unter 18 Jahren unter Strafe.
11. Juni 1994: Der Paragraf 175 des Strafgesetzbuches tritt in Deutschland außer Kraft. Er stellte zuletzt homosexuelle Handlungen mit männlichen Jugendlichen unter 18 Jahren unter Strafe.