Essen – Die Stadt Essen muss der AfD die Grugahalle laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen für ihren Bundesparteitag am 29. und 30. Juni ohne Auflagen zur Verfügung stellen. In seinem Beschluss entschied das Gericht, die Stadt dürfe den Zugang nicht von der Abgabe einer strafbewehrten Selbstverpflichtungserklärung abhängig machen. Die AfD dürfe nicht anders behandelt werden als andere Parteien.