Daniel Günther, Nord-Ministerpräsident, im Bundesrat. © dpa
Berlin – Rentenerhöhung, Geld für die Schiene und Nachbesserungen bei Cannabis – der Bundesrat hat unter mehrere Vorhaben einen Haken gesetzt. Zu weiteren Beratungen in den Gesundheitsausschuss überwiesen wurde bei der Sitzung am Freitag ein von acht Ländern eingebrachter Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchslösung bei Organspenden.
Mehr Rente: Die Renten steigen zum 1. Juli um 4,57 Prozent. Erstmals fällt die Erhöhung für die mehr als 21 Millionen Rentner in Ost und West gleich aus. Eine Rente von 1000 Euro steigt damit um 45,70 Euro. Im Herbst waren die offiziellen Schätzer noch von einem Plus von nur rund 3,5 Prozent ausgegangen.
Geringere Mindeststrafe für Weiterleitung von Missbrauchsdarstellungen: Ohne Debatte wurde entschieden, das Strafmaß für die Verbreitung von Kinderpornografie zu reformieren. Nach Kritik von Fachleuten hatte der Bundestag das Mindeststrafmaß für die Verbreitung von einem Jahr auf sechs Monate, für den Abruf und Besitz solchen Materials auf drei Monate gesenkt. Zuletzt mussten etwa auch Eltern oder Lehrkräfte mit einer Haftstrafe rechnen, wenn sie Nacktfotos aus Schüler-Chats weiterleiten, um Kollegen oder andere Eltern zu alarmieren. Das wurde nun wieder geändert.
Pflichtversicherung: Im Streit um die Einführung einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung für Gebäude haben die Länder den Druck erhöht. Der Bundesrat verwies in einem Entschließungsantrag auf die jüngsten Hochwasserkatastrophen und unterstrich erneut die dringende Notwendigkeit, „schnellstmöglich eine flächendeckende Elementarschadenpflichtversicherung einzuführen“.
Straßenverkehrsgesetz: Nach dem Vermittlungsausschuss haben nun auch Bundesrat und Bundestag das Paket gebilligt. Kommunen bekommen mehr Spielraum etwa für die Einrichtung von Busspuren und Tempo-30-Zonen.
Schienen: Der Weg ist frei für das laut Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) „größte Sanierungs- und Modernisierungsprogramm der letzten Jahrzehnte“ für das Schienennetz. Bundestag und Bundesrat beschlossen ein neues Bundesschienenausbaugesetz, nachdem der Vermittlungsausschuss Kompromissvorschläge vorgelegt hatte. Das Gesetz regelt die Kostenverteilung Bund/Länder. A. CLASMANN