Gericht berät über die AfD

von Redaktion

München – Das Verwaltungsgericht München geht seit Dienstag der Frage nach, ob der bayerische Verfassungsschutz die AfD als Gesamtpartei beobachten und dabei auch nachrichtendienstliche Mittel einsetzen darf. Der Verfassungsschutz hatte 2022 bekannt gegeben, die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall zu beobachten – und neben allgemein zugänglichen Quellen auch nachrichtendienstliche Mittel einzusetzen.

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