Dobrindt: Ukrainer ohne Arbeit zurückschicken

von Redaktion

CSU-Landesgruppenchef will Flüchtlinge ohne Job ausweisen – Scharfe Kritik aus der Koalition

Dobrindt: „Arbeitsaufnahme oder Rückkehr.“ © dpa

Berlin – Die CSU im Bundestag fordert, Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in ihr Heimatland zurückzuschicken, wenn sie keine Arbeit in Deutschland aufnehmen. „Es muss jetzt über zwei Jahre nach Kriegsbeginn der Grundsatz gelten: Arbeitsaufnahme in Deutschland oder Rückkehr in sichere Gebiete der West-Ukraine“, sagt CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt der „Bild am Sonntag“.

Die Idee kursiert bereits seit Ende vergangenen Jahres in der CSU. Im Januar hatte Dobrindt gegenüber unserer Zeitung erstmals gefordert, die Ausnahme eines Jobs zur Bedingung zu machen, damit Ukraine-Flüchtlinge in Deutschland bleiben dürfen.

Bei SPD und Grünen stößt die Forderung auf scharfe Kritik. SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese sagt, der russische Präsident Wladimir Putin lasse immer wieder Ziele in der gesamten Ukraine bombardieren. „Hierhin will Dobrindt jetzt auch Frauen und Kinder zurückschicken, die möglicherweise ihren Vater bereits an der Front verloren haben. Die CSU sollte sich schämen ob solcher Forderungen und das C für christlich endgültig aus ihrem Namen streichen.“

Grünen-Chef Omid Nouripour sagt: „Die Unterstellung, die Ukrainer kämen wegen des Bürgergelds zu uns, verkennt das Grauen des Krieges Putins.“ Er lehnte auch Vorschläge aus der Union ab, Ukrainern nicht sofort Bürgergeld zu gewähren, sondern sie zuerst ins reguläre Asylverfahren zu verweisen. „Natürlich müssen wir die Ukrainer noch schneller in Arbeit bringen. Aber neue rechtliche Hürden, wie sie die CDU will, helfen da doch nicht, sie schaden.“

Dobrindt sagt, das Bürgergeld sei zu Beginn des Krieges als schnelle Hilfe gedacht gewesen, aber längst zur Arbeitsbremse geworden. Es halte zu viele Menschen aus der Ukraine in der Sozialhilfe fest. „Wir brauchen stärkere Mitwirkungspflichten für Asylbewerber, wenn es um die Arbeitsaufnahme geht. Es muss ein Angebot auf Arbeit geben, und dieses muss Teil einer Integrationsleistung sein.“

Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine können in Deutschland seit Juni 2022 Leistungen der Grundsicherung (damals noch Hartz IV, heute Bürgergeld) erhalten – anstelle der geringeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Geflüchtete Ukrainer dürfen hierzulande auch arbeiten. Anspruch auf Bürgergeld haben sie wie üblich nur, wenn sie über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügen. Im vergangenen Herbst hatte die Bundesregierung einen „Job-Turbo“ angekündigt, um Geflüchteten mit Bleibeperspektive eine schnellere Vermittlung in Arbeit zu ermöglichen. Nach Angaben von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) konnten inzwischen von den ukrainischen Geflüchteten 187 000 in eine sozialversicherungspflichtige Arbeit gebracht werden.

In der Union hatten sich zuvor auch Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) und Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) gegen die Zahlung von Bürgergeld insbesondere an geflohene Ukrainer im wehrfähigen Alter ausgesprochen.

SPD-Arbeitsmarktpolitiker Martin Rosemann verwies darauf, dass viele der Ukraine-Flüchtlinge alleinerziehende Mütter seien: „Die Hürden für ukrainische Geflüchtete beim Start ins Arbeitsleben liegen bei der fehlenden Kinderbetreuung, mangelnden Sprachkenntnissen und der langwierigen Anerkennung von Berufsabschlüssen.“ Der Vorschlag, sie aus dem Bürgergeld ins Asylverfahren zu packen, nannte er „populistischen Unsinn“.

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