Höcke sieht sich als Opfer

von Redaktion

Thüringer AfD-Chef erneut wegen Nazi-Parole vor Gericht

Halle – Der zweite Prozess gegen Thüringens AfD-Chef Björn Höcke kam am Landgericht Halle gestern nur schleppend in Gang. Noch bevor die Staatsanwälte die Anklage verlesen konnten, stellten die beiden Verteidiger des 52-Jährigen gestern mehrere Anträge. Darin bezweifelten sie, dass das Landgericht überhaupt zuständig ist, und beklagten ein mediales „Trommelfeuer“ gegen ihren Mandanten. Ein faires Verfahren sei nicht möglich, der Prozess müsse eingestellt werden. Das Gericht lehnte die Forderung nach mehreren Unterbrechungen ab. Höcke beteuert anschließend seine Unschuld.

Laut Anklage soll der AfD-Politiker am 12. Dezember 2023 bei einem Stammtisch der AfD im thüringischen Gera die Parole „Alles für Deutschland“ angestimmt haben. Das ist eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP. Dabei soll er die ersten beiden Worte ausgesprochen und das Publikum mit einer Handbewegung zur Vervollständigung animiert haben.

Höcke bestritt im Gericht, dass er mit der Geste die Menschen zum Mitmachen auffordern wollte. Er sei vielmehr überrascht gewesen, dass der Spruch aus dem Publikum heraus vollendet wurde. „Ich bin auch in diesem Sachverhalt völlig unschuldig. Ich weiß, dass ich verurteilt werde. Aber das fühlt sich für mich nicht gerecht an“, sagte der 52-Jährige. Er sehe allerdings auch die Strafbarkeit des Spruches nicht. Das seien „Allerweltsworte“, die auch die SA verwendet habe.

Höcke wurde wegen der Nazi-Losung im Mai schon einmal verurteilt. Das Landgericht Halle erlegte ihm eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen je 130 Euro auf. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil der Politiker Revision einlegte. Höcke hatte argumentiert, selbst als ehemaliger Geschichtslehrer habe er die Parole nicht gekannt.

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