Wollte Kultusministerin Anna Stolz die Diskussion bewusst kleinhalten? Oder sieht sie es wirklich so undramatisch, dass sie eine der weitreichendsten Entscheidungen der bayerischen Schulpolitik seit der Rückkehr zum G9 per Verwaltungserlass einfach so „in Kraft treten“ lässt? Seit vergangenen Mittwoch gilt, wie erst jetzt öffentlich bekannt wird, die bayerische Verwaltungsvorschrift 2230.01.3-K. Jeder Schüler und jede Schülerin hat damit Anrecht auf ein Tablet im Schulunterricht. Bayern lässt sich das allein im Doppelhaushalt 2024/25 rund 300 Millionen Euro kosten. Wow – es gab schon weit weniger bedeutsame Anlässe, die mit mehr Pomp gefeiert wurden. Aber ist das viele Geld auch sinnvoll angelegt?
Da gibt es durchaus begründete Zweifel. Nur weil man jetzt die Aufgabe im Tablet liest, statt im Schulbuch, wird kein Kind schlauer. Sicher ist aber auch: In einer Zeit, da bereits nicht wenige Grundschüler stolze Smartphone-Besitzer sind, macht es wenig Sinn, in der Schule das Kreidezeitalter in Reinkultur fortzusetzen. Hinzu kommt jetzt in Riesenschritten die Künstliche Intelligenz mit dem Abschreib-Programm Chat GPT, dessen Folgen für das Lernen an den Schulen noch gar nicht absehbar sind.
Die Schulen müssen sich also wappnen und mit eigenen Digitalisierungsstrategien dagegenhalten, wo es pädagogisch sinnvoll ist. Es kommt hier wieder einmal auf die Lehrkraft an (und auf schnelle, flächendeckende Fortbildungen) – wenn sie sich nicht bemüht, das Tablet sinnvoll im Unterricht einzusetzen, sind die 300 Millionen Euro, die der Spaß allein in den ersten beiden Jahren kostet, nur eine Investition in Elektronikmüll. Dirk.Walter@ovb.net