Widerspruchsregelung als Ultima Ratio

von Redaktion

Organspende

Die Entscheidung, ob man im Fall des Todes seine Organe spenden möchte, ist keine leichtfertige. Schließlich muss man sich mit seiner Endlichkeit auseinandersetzen. Fragen, die nur zu gerne verdrängt werden. Wer allerdings verzweifelt auf ein lebensrettendes Spenderorgan wartet, hat sein drohendes Ende jeden Tag vor Augen. Alle Versuche, die Menschen per Aufklärung für eine Entscheidung zum Organspendeausweis zu gewinnen, haben wenig gefruchtet. Deutschland liegt bei der Zahl der Organspenden international auf einem der hinteren Plätze.

Die Widerspruchslösung, die jetzt wieder diskutiert wird, ist vermutlich die beste unter den denkbaren zwiespältigen Möglichkeiten. Danach gelten alle als Organspender – bis auf diejenigen, die aktiv widersprechen. Also eine Umkehrung der bisherigen Regelung, nach der nur denen Organe entnommen werden dürfen, die sich zu Lebzeiten dazu entschieden haben. Es ist eine schwierige Güterabwägung, die vorgenommen werden muss: Das Lebensrecht Schwerkranker steht gegen das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen. Bei der Widerspruchslösung muss bedacht werden, dass es juristisch und ethisch schwierig ist, ein Stillschweigen ohne Weiteres als Zustimmung zur Organspende zu werten.

Kritiker bemängeln, dass es eine moralische oder gar juristische Pflicht zur Organspende nicht geben darf. Trotzdem wird es ohne Widerspruchslösung, die in Österreich, Frankreich oder Italien längst gilt, kaum zu erreichen sein, mehr dringend benötigte Organe zur Verfügung zu haben. Organspende ist Nächstenliebe über den Tod hinaus. Die Widerspruchsregelung ist eine Motivationshilfe. Claudia.Moellers@ovb.net

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