Neues Pass-Gesetz gilt

von Redaktion

Fristen werden um Jahre verkürzt

Berlin – Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz mit verkürzten Wartezeiten und dem Doppelpass für alle tritt heute in Kraft. Die FDP wies angesichts der veränderten Rechtslage darauf hin, dass die Hürden für die Einbürgerung trotz der kürzeren Fristen insgesamt nicht gesenkt würden. „Den deutschen Pass zu bekommen, geht künftig schneller, wird aber schwerer, denn die Voraussetzungen für die Einbürgerung wurden deutlich verschärft“, behauptete der FDP-Innenpolitiker Stephan Thomae.

Eine höhere Zahl von Anträgen bedeute nicht zwingend, dass es langfristig zu deutlich mehr Einbürgerungen kommen werde. Denn wer Deutscher werden wolle, müsse anders als bisher finanziell auf eigenen Beinen stehen. „Zudem verschärfen wir Prüfungen, damit Antisemiten und Menschen, die unsere Werte nicht teilen, nicht eingebürgert werden.“

Das von der Ampel formulierte Gesetz sieht vor, dass ein Anspruch auf Einbürgerung nun schon nach fünf statt bisher acht Jahren besteht – vorausgesetzt der Antragsteller erfüllt alle Bedingungen. Bei besonderen Integrationsleistungen sollen Ausländer bereits nach drei Jahren Deutsche werden können. Voraussetzungen dafür sind gute Leistungen in Schule oder Job, sehr gute Sprachkenntnisse oder ehrenamtliches Engagement. Mehrstaatigkeit wird generell zugelassen. Alle in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern erhalten ab sofort den Pass und können die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten, wenn ein Elternteil seit mehr als fünf (statt acht) Jahren rechtmäßig hier lebt.

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