Elterngeld für Opa

von Redaktion

Schweden stellt sein neues Modell vor

Göteborg – Schweden war schon immer Vorreiter bei Gesetzen, die Eltern das Leben erleichtern. So waren die Skandinavier die ersten, die schon 1974 die Elternzeit gesetzlich verankerten. Jetzt ist Schweden der erste Staat, der die Übertragung des Elterngeldes auf die Großeltern ermöglicht. Seit 1. Juli können in Schweden Opas und Omas, die sich um ihre Enkel kümmern, bis zu drei Monate lang Geld dafür bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass die Großeltern noch in die Elternschaftsversicherung einzahlen, die integraler Bestandteil des Sozialversicherungssystems in Schweden ist. In der Regel gilt das neue Recht also für Großeltern, die selbst noch berufstätig sind.

Ein Elternpaar kann maximal 45 Tage übertragen, ein alleinstehendes Elternteil bis zu 90 Tage. Die Übertragung muss im ersten Lebensjahr des Kindes laufen. In Schweden haben Eltern Anspruch auf 480 Tage Elternzeit pro Kind. Diese Tage können bis zum zwölften Geburtstag des Kindes oder bis zum Ende des fünften Schuljahres genutzt werden.

Die Tage sind unter den Eltern flexibel aufteilbar, allerdings gibt es eine Besonderheit: 90 Tage sind jeweils für jeden Elternteil reserviert und können nicht übertragen werden. Das führt dazu, dass schwedische Väter länger bei ihren Kindern bleiben als in Deutschland, wo nur zehn Prozent länger als zwei Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. In Schweden nehmen Väter zwischen sechs und neun Monate. KLAUS RIMPEL

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