Gleichberechtigung muss überall gelten

von Redaktion

Wehrpflicht auch für Frauen?

Die ehemalige Bundesministerin Kristina Schröder hat neulich in einem Gastbeitrag ein flammendes Plädoyer gegen die Gleichberechtigung gehalten. „An der Front haben Frauen wirklich nichts verloren“, lautete die These. Frauen bekämen ja Kinder, die Bundeswehr aber sei Männersache. Es klang wie die traditionelle Gegenbewegung im Land der Gendersternchen, in dem man neuerdings jährlich sein Geschlecht wechseln kann.

Vielleicht sollte man das Thema möglichst undogmatisch angehen: Männer und Frauen sind unterschiedlich, aber glücklicherweise dank Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes gleichberechtigt. Deshalb ist es richtig, wenn der Generalinspekteur der Bundeswehr, Carsten Breuer, nun fordert, bei der Wiedereinführung einer Wehrpflicht auch Frauen mit einzubeziehen. Gleichberechtigung sollte überall gelten: in der Küche, bei der Kindererziehung, in der Politik – und eben auch in der Landesverteidigung. Klar: In all diesen Bereichen gibt es Luft nach oben, doch der Anfang ist gemacht. Der stetig steigende Anteil der Soldatinnen in der Bundeswehr beträgt schon 13,4 Prozent.

Schröders Bild von der Front spiegelt ohnehin nur einen Teil der Debatte wider. Es geht nicht nur um eine Wehr-, sondern eine allgemeine Dienstpflicht für junge Menschen, wie sie Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier schon vor dem Krieg in der Ukraine vorgeschlagen hatte. Man kann sie ablehnen, weil es sich um einen sehr fundamentalen Eingriff in die persönlichen Freiheitsrechte handelt. Aber es gibt auch gute Gründe dafür – vom Pflegeproblem bis jetzt zur Landesverteidigung. Doch wenn man sich für eine Pflicht entscheidet, dann muss sie für alle gelten: Männer, Frauen und Diverse. Mike.Schier@ovb.net

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