Berlin – Schwangere sollen vor Beratungsstellen und Kliniken künftig wirksamer vor sogenannten Gehsteigbelästigungen geschützt werden. Der Bundestag beschloss am Freitag eine entsprechende Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes.
Vor Beratungsstellen und Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, finden zunehmend Protestaktionen von Abtreibungsgegnern statt, wie es in der Begründung des Gesetzes heißt. Dabei würden sowohl Schwangere als auch das Fachpersonal zum Teil gezielt gegen ihren Willen angesprochen. Dem Gesetzentwurf zufolge wird es nun verboten, Schwangeren das Betreten der Einrichtungen „durch das Bereiten eines Hindernisses absichtlich zu erschweren“. Ebenfalls untersagt wird es, Schwangeren „entgegen ihrem erkennbaren Willen“ die eigene Meinung zur Fortsetzung der Schwangerschaft aufzudrängen, sie erheblich unter Druck zu setzen oder sie mit „unwahren Tatsachenbehauptungen“ zu beeinflussen. All dies gilt im Umkreis von 100 Metern um den Eingangsbereich. Das Gesetz soll auch das Personal besser schützen. Verstöße gegen die verbotenen Belästigungen und Behinderungen werden als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro belegt.
Gehsteigbelästigungen gebe es seit einigen Jahren überall, sagte SPD-Parlamentsgeschäftsführerin Katja Mast (SPD) im Bundestag. Diese könnten nicht mit dem bestehenden Ordnungsrecht gelöst werden. „Es gibt nur eine einzige Seite, auf die man sich in diesem Konflikt stellen kann – und das ist die Seite der betroffenen Frauen“, betonte Mast. „Wir regeln das heute mit unserem Gesetz.“ Die CDU-Abgeordnete Bettina Margarethe Wiesmann bestritt hingegen die Existenz von Gehsteigbelästigungen: „Was sie als Problem bezeichnen, das gibt es so gar nicht.“