„Frieden steht auf dem Spiel“: Ulrike Scharf (CSU). © dpa
München – Die Kunst der politischen Ansprache besteht manchmal darin, eine Zumutung wie eine Chance aussehen zu lassen. Eine Verschärfung kann sich dann wie ein Entgegenkommen lesen, jedenfalls auf den ersten Blick. Auf Seite 15 des insgesamt 31 Seiten starken Papiers zur Wachstumsinitiative zum Beispiel, mit der die Bundesregierung eine neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland entfesseln will, heißt es unter Punkt 23: „Erwerbsanreize im Bürgergeldbezug stärken.“ Mit anderen Worten: Die Regeln werden deutlich strenger.
Neben der Schuldenbremse ist das Bürgergeld unter all den vielen Streitpunkten in der Koalition aktuell wohl der umstrittenste. Monatelang beharkten sich SPD und Grüne mit der FDP, die für deutlich schärfere Kontrollen und Sanktionen eintrat. In dem Beschluss zur Wachstumsinitiative, der unserer Zeitung vorliegt, heißt es nun, es sei erforderlich, „das Prinzip der Gegenleistung wieder zu stärken“.
Konkret bedeutet das, dass Bürgergeldempfänger wesentlich stärker in die Pflicht genommen werden sollen. Ein längerer Weg zu einem angebotenen Arbeitsplatz etwa soll einen Bezieher nicht davon abhalten können, die Stelle anzutreten. Bei einer Tagesarbeitszeit von sechs Stunden gilt künftig eine Pendelzeit von drei Stunden (Hin- und Rückweg) noch als zumutbar, bei geringerer Arbeitszeit sind es immer noch zweieinhalb. Jobcenter sollen die Suche nach einem geeigneten Job in einem Umkreis von bis zu 50 Kilometern vom Wohnort betreiben. Bei Personen mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen sind Ausnahmen möglich.
Die Mitwirkungspflicht des Bürgergeldbeziehers soll deutlich stärker betont werden. Lehnt jemand eine zumutbare Arbeit ohne triftigen Grund ab, werden ihm die Leistungen um 30 Prozent gekürzt. Das ist erheblich strenger als die aktuelle Regelung, die Zwischenstufen von zehn und 20 Prozent vorsieht und vonseiten der FDP wiederholt als zu großzügig kritisiert worden war. Bis zu drei Monate kann die Kürzung künftig gelten und vorzeitig enden, wenn ein Bezieher sich kooperativ zeigt.
Ein Meldeversäumnis, etwa in Verbindung mit einem Termin im Jobcenter, soll künftig mit einer 30-prozentigen Kürzung der Bezüge für einen Monat belegt werden. Bisher sind es zehn. Auch im Umgang mit Schwarzarbeit plant die Bundesregierung eine Verschärfung der Sanktionen, bis zu drei Monate sollen Abzüge von 30 Prozent möglich sein.
Eingeschränkt werden sollen die Regeln für Schonvermögen. Die Karenzzeit, in der Werte über 40 000 Euro nicht angetastet werden , wird von zwölf auf sechs Monate halbiert. Die Altersvorsorge bleibt davon ausgenommen. Bürgergeldempfänger, die sich den Maßnahmen der Jobcenter immer wieder entziehen – das Regierungspapier nennt sie „Totalverweigerer“ –, sollen verstärkt durch Ein-Euro-Jobs in den Arbeitsmarkt integriert werden.
All das sind spürbare Verschärfungen der Regeln. Aus der Union, die genau diese Forderung erhoben hat, kommt dennoch Kritik. „Diese Mini-Initiative ändert nichts daran, dass das Bürgergeld weiterhin fundamental seine Ziele verfehlt“, sagte Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) unserer Zeitung. Der große Wurf fehle, Jobcenter blieben chronisch unterfinanziert, zudem müssten Budgets für Eingliederung und Betreuung der Arbeitssuchenden dauerhaft erhöht werden. Entscheidend sei, dass der Sozialstaat als gerecht empfunden werde, mahnte Scharf: „Beim Bürgergeld steht der soziale Frieden unseres Landes auf dem Spiel.“
MARC BEYER