Klare Ansagen von Landtagspräsidentin Ilse Aigner. © dpa
München – Der Donnerstagmittag ist kein besonders guter für die AfD in Bayern. Gleich zwei Gerichtsentscheidungen fallen negativ für die Rechtsaußenpartei aus. Und dazwischen gibt es im Landtag noch eine verbale Zurechtweisung durch Präsidentin Ilse Aigner (CSU).
Die „Schlussworte“ vor der Sommerpause sind traditionell der Moment, in dem die Landtagspräsidentin grundsätzlich auf die Arbeit des Parlaments blickt. Meist gibt es viel Dank, manchmal auch persönliche Worte. Zuletzt aber ging es öfter um den Umgang miteinander und parlamentarische Regeln. Diesmal wird Aigner besonders deutlich. „Unsere Demokratie ist wehrhaft. Und der Bayerische Landtag lässt sich nicht auf der Nase herumtanzen“, sagt sie sehr ruhig, aber bestimmt mit Blick auf die vielen Provokationen.
Sie warnt davor, dass Abgeordnete „Leute anstellen, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen wollen oder aktiv dagegen hetzen“. Deshalb habe sie ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, bei dem geprüft werde, ob bei Verfassungsfeinden die Kostenerstattung aus öffentlichen Geldern versagt werden könne. Die Ergebnisse werden noch in diesem Monat vorgelegt. „Ich werde nicht tatenlos zusehen, wie diejenigen, die unsere Demokratie bekämpfen, dafür noch von ihr bezahlt werden“, sagt Aigner.
Die AfD nimmt die mahnenden Worte demonstrativ gelassen entgegen. Fraktionschefin Katrin Ebner-Steiner antwortet zurückhaltend. Sie fordert die „Kartellparteien“ aber dazu auf, die Brandmauer gegenüber ihrer Partei einzureißen.
Kurz darauf gibt es jedoch vor dem Verfassungsgerichtshof schlechte Nachrichten: Die AfD hatte geklagt, weil sie nicht ins parlamentarische Kontrollgremium des Landtags gewählt worden war. Das Gericht weist die Klage als teilweise unzulässig und im Übrigen als unbegründet ab, wie Gerichtspräsident Hans-Joachim Heßler in der Urteilsbegründung sagt. Der AfD stehe in diesem Fall kein „Besetzungsrecht“ zu, machte er deutlich, sondern lediglich ein Vorschlagsrecht. Es sei aber eben zulässig, die tatsächliche Besetzung des Gremiums von einer freien Mehrheitswahl durch das Landtagsplenum abhängig zu machen. Aigner fühlt sich gestärkt: „Weder werden Oppositionsrechte verletzt noch das Recht auf Chancengleichheit – das stellt diese wichtige Entscheidung ganz klar heraus.“ Schon im Sommer 2021 hatte der Verfassungsgerichtshof bereits eine erste Klage der AfD wegen deren Nicht-Wahl in das Gremium abgewiesen, wegen Unzulässigkeit. Dennoch klagte sie wieder.
Apropos Klagen. Die AfD war auch gegen die Haushaltsaufstellung 2022 vor den Verfassungsgerichtshof gezogen. Diesmal ging es um Verstöße gegen die Geschäftsordnung des Landtags und das Neutralitätsgebot. Auch hier scheitert die Partei gestern.
Markus Söder spricht vielen Abgeordneten aus der Seele, als er im Landtag über die AfD spricht. Andauernd werde ein neuer Kandidat für den Posten des Vizepräsidenten aufgestellt. Nie gebe es bei den ständigen Abstimmungen eine Mehrheit. Das koste viel Zeit. Aber, so der Ministerpräsident: „Wir brauchen Geduld, wir brauchen Kraft, wir brauchen Rückgrat.“
M. SCHIER/C. TROST