Juristischer Fingerzeig: Hunter Biden. © afp/Ngan
Washington – US-Präsidentensohn Hunter Biden hat die Einstellung der Verfahren gegen ihn wegen illegalen Schusswaffenbesitzes und Steuerbetrugs beantragt. Seine Anwälte reichten am Donnerstag Anträge bei den zuständigen Gerichten in den Bundesstaaten Delaware und Kalifornien ein. Sie beriefen sich dabei auf die jüngste Gerichtsentscheidung in Florida, wo eine Bundesrichterin das Verfahren gegen den früheren Präsidenten Donald Trump zu seiner Dokumentenaffäre eingestellt hatte.
In Trumps Fall hatte die an einem Bundesgericht in Florida tätige Richterin ihre Entscheidung damit begründet, dass das US-Justizministerium mit der Ernennung des Sonderermittlers Jack Smith gegen die Verfassung verstoßen habe. Sie vertrat die Ansicht, dass die Rechte des US-Kongresses bei der Ernennung leitender Mitglieder des Justizwesens missachtet worden seien.
Die Anklagen gegen Biden jr. wurden ebenfalls von einem Sonderermittler erhoben. Laut seinen Anwälten sollte das Verfahren daher eingestellt werden. In beiden Fällen gebe es zwar „unterschiedliche Angeklagte“, es handele sich aber um „dieselben verfassungsrechtlichen Mängel“.