Berlin – Die Ampel-Parteien und die Union wollen das Bundesverfassungsgericht durch Grundgesetzänderungen besser vor politischer Einflussnahme schützen. SPD, Grüne, FDP und CDU/CSU präsentierten dazu gemeinsame Vorschläge. „Das Bundesverfassungsgericht ist Schutzschild der Grundrechte“, erklärte Justizminister Marco Buschmann (FDP). „Aber sein eigener Schutzschild braucht noch mehr Widerstandskraft.“
Laut Buschmann sollen „wesentliche Strukturmerkmale“ des Gerichts im Grundgesetz verankert werden. Dazu gehören der Status des Gerichts, die Aufteilung in zwei Senate und die Zahl von 16 Richtern. Ebenfalls festgeschrieben werden soll, dass die Richter höchstens zwölf Jahre und bis zu einer Altersgrenze von 68 Jahren im Amt sein können.
Diese Strukturen sind bislang nicht im Grundgesetz verankert. Sie können deshalb mit einer einfachen Mehrheit im Bundestag geändert werden. Sind sie hingegen Teil des Grundgesetzes, ist dies nicht mehr so einfach möglich: Für Grundgesetzänderungen ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und anschließend auch im Bundesrat notwendig.
Bereits im Grundgesetz festgelegt ist, dass die Richter je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt werden – jeweils mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit. Eine politische Kraft, die zum Beispiel im Bundestag mehr als ein Drittel der Sitze hätte, könnte jedoch die Wahl der einen Hälfte blockieren. Solch eine „nicht vollkommen fernliegende Bedrohung“, wie der Grünen-Politiker Konstantin von Notz bei der Vorstellung sagte, wollen die Ampel-Parteien und die Union abwenden. In das Grundgesetz eingefügt werden soll deshalb eine sogenannte Öffnungsklausel: Wenn es eines der Parlamente nicht schafft, eine vakante Richterstelle rechtzeitig neu zu besetzen, könnte dann das jeweils andere das Wahlrecht ausüben.