Bayerns Bezahlkarte: Abhebung ist beschränkt. © Hoppe/dpa
München – Trotz des Hamburger Urteils will Ministerpräsident Markus Söder an der Obergrenze für Bargeldabhebungen mit der Bezahlkarte für Geflüchtete festhalten. Er wolle die 50 Euro beibehalten, sagte der CSU-Chef zu „Welt TV“. Das Hamburger Sozialgericht hatte das Limit von 50 Euro zumindest für Flüchtlinge mit Kindern und Schwangere gekippt. Die zuständige Sozialbehörde müsse die persönlichen Lebensumstände berücksichtigen, nicht starre Obergrenzen.
Söder sieht darin aber keine juristische Signalwirkung. Es gebe „keine Anzeichen“, dass das ein rechtliches Problem sei. „Denn wenn man Essen bekommt, Wohnung, Kleidung, hygienische Artikel, dann ist es wichtig, dass man nicht zusätzlich alles in großen Geldsummen hat, die man dann vielleicht sogar woanders hin überweisen kann.“ Die Bezahlkarte ist aus Söders Sicht ein wichtiges Instrument um Migration zu begrenzen, eine Abkehr „wäre ein schwerer Fehler“. Das System ist nicht unumstritten. Flüchtlingsorganisationen sehen darin eine Gängelung der Geflüchteten.
Seit Ende Juni ist das Bezahlkarten-System bayernweit im Einsatz. Mehr als 43 000 Karten sind bereits im Umlauf. Darauf wird Asylbewerbern der ihnen gesetzlich zustehende Betrag, der früher bar ausgezahlt wurde, zur Verfügung gestellt. Sie können damit in allen Geschäften einkaufen, die Kartenzahlung akzeptieren.
Um die Bargeldgrenze zu umgehen, haben Aktivisten in München inzwischen ein Tauschsystem organisiert. Asylbewerber können mit der Bezahlkarte Gutscheine erwerben und anschließend gegen Bargeld eintauschen. Der bayerische Flüchtlingsrat befürwortet diese Praxis und fordert seinerseits von der Söder-Regierung, Beweise dafür vorzulegen, dass die Bezahlkarte tatsächlich die Zuzugsmotivation verringern würde.
(MIT DPA)
MAYANK SHARMA