zum IZH-Verbot: „Einen religiösen Verein zu verbieten ist keine Kleinigkeit, weil die Religionsfreiheit auf dem Spiel steht. Ein Verein, der aber Menschenverachtung predigen lässt und gegen die Verfassung verstößt, hat im Vereinsregister nichts zu suchen. Die Samthandschuhe des Staates sind nur damit
Dieser Artikel (ID: 2103609) ist am 26.07.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 2), Wasserburger Zeitung (Seite 2), Mangfall-Bote (Seite 2), Chiemgau-Zeitung (Seite 2), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 2), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 2), Neumarkter Anzeiger (Seite 2).