KOMMENTARE

So schadet die Ampel der Demokratie

von Redaktion

Karlsruhe hält Wahlgesetz auf

Die kleinen Sünden bestraft das Bundesverfassungsgericht sofort: Es war ein schwerer Fehler der Ampelkoalition, ihre Wahlrechtsreform mit einem ebenso miesen wie durchsichtigen Foulspiel gegen CSU und Linkspartei zu verbinden und ohne Not die Fünf-Prozent-Hürde des Grundgesetzes zu verschärfen. Solche Tricksereien gingen immer schon schief. Zu Recht haben die Karlsruher Richter dem Versuch, die beiden unliebsamen Konkurrenzparteien per Abschaffung der Grundmandatsklausel aus dem Bundestag zu drängen, einen Riegel vorgeschoben. Auch künftig gilt: Eine Partei, die wegen ihrer regionalen Stärke mindestens drei Mandate direkt gewinnt, zieht in voller Fraktionsstärke ins Parlament ein. Der der CSU von manchen Schwarzmalern prophezeite Sturz aus dem Parlament ist damit abgesagt.

Wer um eines taktischen Vorteils willen die demokratischen Spielregeln ändert, schadet der politischen Kultur. Fluch der bösen Ampel-Tat: Hinter dem von Karlsruhe durchkreuzten Grundmandats-Manöver tritt völlig in den Hintergrund, dass die Verfassungsrichter die ebenfalls umstrittene Abschaffung der Überhang- und Ausgleichsmandate durchwinkten. Künftig ist es also denkbar, dass eine Partei wie die CSU dann, wenn sie mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, die am knappsten gewonnenen Mandate verliert. Zittern müssen etwa CSU-Abgeordnete aus München. Das ist demokratietheoretisch heikel. Doch fanden es die Richter nachvollziehbarerweise noch wichtiger, dass aus dem Bundestag kein Blähparlament wird. Mit 733 Abgeordneten leistet sich Deutschland die größte Gesetzgebungskammer nach Chinas Volkskongress. Die Qualität der Gesetze hat das nicht verbessert.

Statt darüber zu jammern, sollten CDU und CSU es besser machen. So könnte die nächste Regierung ein abermals reformiertes Wahlgesetz vorlegen, das die Wahlkreise vergrößert und ihre Zahl so reduziert statt durch Aussperrung von Direktsiegern. Die Ampelpartner aber müssen erneut ihre Wunden lecken. Nach dem zurechtgetürkten Haushalt hat das Verfassungsgericht nun auch ihr Wahlgesetz in Teilen kassiert. Auch mit ihren Karlsruher Pleiten wird die Ampel den Bürgern noch lange in Erinnerung bleiben Georg.Anastasiadis@ovb.net

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