Eine „Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer Vorschriften“ soll jetzt also die Lösung bringen. Diese „Angleichung der verhaltensrechtlichen Regelungen“ – welch Fest der Bürokratie – soll dafür sorgen, dass die Fahrer von Elektro-Rollern in Zukunft vor dem Gesetz genauso behandelt werden wie Radler. Oder zumindest so ähnlich. So will das Bundesverkehrsministerium für mehr Gerechtigkeit sorgen: Wo ein Radl fahren und parken darf, soll in Zukunft auch ein Roller fahren und parken dürfen. Dazu kommen noch Details wie die Tatsache, dass jeder E-Scooter bald einen eingebauten Blinker haben muss. Klingt alles gut und durchdacht, ist aber – mit Verlaub – ein rechter Schmarrn.
10 000 Roller sind 10 000 Roller, und die machen Münchens Fußwege zum Hindernis-Parcours. Egal, nach welchem System sie abgestellt werden. Rumdoktern an den Regeln wird daran nichts ändern. Die einzig sinnvolle Lösung: Andere Städte haben sie schon gefunden. Sie haben E-Scooter zum Mieten einfach verboten. Das würde auch den Münchner Alltag spürbar erleichtern. Wohlgemerkt: Gegen Elektro-Roller im Privatbesitz ist nichts zu sagen. Deren Eigentümer nehmen die Gefährte ja nach der Fahrt mit und stellen nicht den öffentlichen Raum damit zu. Außerdem ist statistisch erwiesen: Leih-Fahrer sind (auch prozentual) deutlich rabiater unterwegs und häufiger in Unfälle verwickelt als Roller-Besitzer. Ulrich.Heichele@ovb.net