Was der Staat beim Bürgergeld ändern will

von Redaktion

42,6 Milliarden Euro hat Deutschland 2023 für Bürgergeld ausgegeben. Zu viel, finden viele

Jobcenter können Bürgergeld kürzen. © Foto: Dittrich/dpa

Berlin – Das Bürgergeld kommt den Staat teuer zu stehen. Soll der Staat härter durchgreifen? Und was darf er überhaupt? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

Wer kann Bürgergeld in Deutschland bekommen?

Erwerbsfähige und leistungsberechtigte Bürger: Man muss mindestens 15 Jahre alt und noch nicht im Rentenalter sein, in Deutschland wohnen, drei Stunden täglich arbeiten können und hilfebedürftig sein. Auch wer nicht erwerbsfähig ist, kann Bürgergeld bekommen – wenn er mit jemand Erwerbsfähigem in einer „Bedarfsgemeinschaft“ lebt.

Darf der Staat das Bürgergeld beliebig kürzen?

Nein. Die Ausgestaltung der Grundsicherung fußt auf dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Der Staat hat den Auftrag, die Voraussetzungen für ein eigenverantwortliches Leben zu schaffen. Soziale Leistungen darf er an aktive Mitwirkung knüpfen oder kürzen – allerdings muss er die Verhältnismäßigkeit achten. Eine Leistungsminderung von bis zu 30 Prozent ist möglich.

Darf der Staat das Bürgergeld ganz streichen?

Der vollständige Wegfall ist „auf Grundlage der derzeitigen Erkenntnisse mit den verfassungsrechtlichen Maßgaben nicht vereinbar“, heißt es vom Bundesverfassungsgericht. Zudem dient es nicht dazu, Arbeit zu fördern, so die Richter.

Welche Pflichten hat der Bürgergeld-Empfänger?

Der Antrag auf Bürgergeld muss persönlich gestellt werden. Die Angaben müssen korrekt gemacht, Urkunden und Bescheinigungen vorgelegt werden. Wer krank wird, muss ab dem dritten Tag ein Attest einreichen. Außerdem müssen Bürgergeld-Empfänger an Maßnahmen der Arbeitseingliederung mitwirken und sich bewerben. Es gilt, jede zumutbare Arbeit anzunehmen, zu der man in der Lage ist.

Welche Sanktionsmöglichkeiten hat der Staat?

Bei Pflichtverletzungen werden Leistungen gekürzt – in Schritten um bis zu 30 Prozent. Seit März können Jobcenter Arbeitslosen das Bürgergeld für maximal zwei Monate streichen, wenn die Aufnahme einer Arbeit nachhaltig verweigert wird.

Welche Verschärfungen plant die Ampel und wie viel sollen diese einsparen?

Täglich soll Pendeln von bis zu drei Stunden bei mehr als sechs Stunden Arbeit zumutbar sein. Wer eine Tätigkeit ablehnt, soll für drei Monate künftig 30 Prozent weniger Bürgergeld erhalten, bei Meldeversäumnis ein Monat – 30 Prozent weniger soll auch bei Schwarzarbeit anfallen. Der Zeitraum für Schonvermögen im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs soll auf ein halbes Jahr herabgesetzt werden. Durch stärkere Sanktionen für „Totalverweigerer“ sollen 150 Millionen Euro eingespart werden. Arbeitsmarktexperte Enzo Weber warnt hierbei vor zu harten Strafen: Man solle Arbeitslose nicht in einen Topf mit Verweigerern werfen. Die Probleme, die bei Menschen in Langzeitarbeitslosigkeit und Grundsicherung auftreten, seien vielfältig. Man brauche das richtige Maß an Sanktionen. Seien sie zu hart, gebe es negative Folgen.

Warum gingen die Zahlen für Bürgergeld nach oben?

Der Anstieg ist maßgeblich mit dem Ukraine-Krieg zu erklären. Über eine Million Menschen sind seither nach Deutschland gekommen, die Hilfe benötigten. Die Statistik zählt gut 720 000 ukrainische Bedarfsgemeinschaften, etwa Familien, im Bürgergeld.

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