Aufsichtsräte müssen Konzerne und ihre Vorstände kontrollieren. Bei der Baywa funktionierte das offenbar nicht wirklich gut. Auch Ludwig Hartmann von den Grünen wirft den Aufsehern nun eklatantes Versagen vor. Vielleicht auch, weil das etwas am Nimbus der Union als Wirtschaftspartei rüttelt: Immerhin saßen im Baywa-Aufsichtsrat schillernde Personen wie Bauernpräsident Joachim Rukwied, Europa-Politikerin Monika Hohlmeier oder der langjährige Raiffeisen-Präsident Manfred Nüssel – alle Unions-Mitglieder wie Ex-Baywa-Chef Klaus Josef Lutz auch.
Allerdings deckt die Baywa-Krise tatsächlich ein Grundsatzproblem auf: Mit 16 Personen war der Rat umfangreich besetzt, von geballter Wirtschafts- und Bilanzkompetenz kann man dort dennoch nur schwer sprechen. Hohlmeier ist zum Beispiel Hotelkauffrau, Rukwied Landwirt, weitere Mitglieder haben Flugbegleiterin oder Verkaufsberater gelernt. Alles ehrenwerte Berufe, aber einen globalen Milliardenkonzern kontrollieren? Eher schwierig. Hinzu kommt: Aufsichtsräte dürfen zehn Mandate haben, was Rukwied beispielsweise mit bis zu acht (gut dotierten) Posten ausgereizt haben soll. Wer soll da schon den Überblick behalten? Von möglichen Interessenskonflikten wie bei Manfred Nüssel, der gleichzeitig Aufsichtsrat bei der Baywa, des größten Baywa-Aktionärs BRB und einer kleinen Firma war, die an die Baywa verkauft wurde, gar nicht zu sprechen.
Je komplexer Konzerne werden, desto professioneller sollten ihre Aufseher sein. Die Realität sieht leider oft anders aus. Aufsichtsräte brauchen keine spezielle Ausbildung und können fröhlich Ämter anhäufen. Die rechtliche Grundlage dafür stammt aus den 1960ern. Der Fall Baywa zeigt einmal mehr: Sie gehört dringend reformiert. Andreas.Hoess@ovb.net