Compakt-Ärger: Faeser unter Druck

von Redaktion

Verbot vorerst vom Gericht gebremst – „Was für eine Klatsche“

Bonn – Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, das Verbot des Magazins „Compact“ vorläufig aufzuheben, wächst die Kritik an Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). „Die Ministerin hätte den alten Grundsatz beherzigen sollen, dass Gründlichkeit vor Schnelligkeit geht. So wurde dem Kampf gegen Rechtsextremismus ein Bärendienst erwiesen“, sagte Unions-Fraktionsmanager Thorsten Frei (CDU) der „Welt“. „Gerade als Innenministerin müsste sie wissen, dass die Meinungsfreiheit ein essenzielles Grundrecht ist.“

FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle sagte, die Entscheidung des Gerichts sei „peinlich für das Bundesinnenministerium“, weil sich das „Compact“-Netzwerk nun als Opfer darstellen könne. „Das hätte dem Ministerium nicht passieren dürfen.“ Angesichts der Bedeutung von „Compact“ für die rechtsextreme Szene sei mehr Sorgfalt geboten, kritisierte Kuhle. FDP-Vize Wolfgang Kubicki sagte dem „Spiegel“, die Ministerin habe mit dem Verbot vorschnell gehandelt. „Die Entscheidung ist für eine Verfassungsministerin eine böse Klatsche, und das Schlimmste ist: Sie hat sich vor den drei ostdeutschen Landtagswahlen zur besten Wahlkämpferin der AfD inszeniert.“

Das Bundesverwaltungsgericht hatte das Verbot des Firmengeflechts hinter „Compact“ am Mittwoch vorerst teilweise aufgehoben und damit einem Eilantrag der Herausgeber stattgegeben. Dem Gericht zufolge ist offen, ob das Verbot in der Hauptverhandlung standhält. Zwar gebe es Anhaltspunkte für eine Verletzung der Menschenwürde und für eine verfassungsfeindliche Haltung. Es sei aber zweifelhaft, ob der Anteil der Beiträge, in denen diese Haltung zum Ausdruck kommt, für das gesamte Magazin derart prägend sei, dass ein Verbot verhältnismäßig sei. Man müsse immer auch mildere Mittel in den Blick nehmen.
KNA

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