Afghanistan-Urlaub: Der Staat kann handeln

von Redaktion

Recherchen über „Reisebüros“

Urlaub in dem Land, aus dem man unter Lebensgefahr flüchtete? Der offenbar rege Afghanistan-Tourismus von Flüchtlingen sollte der deutschen Politik dringend zu denken geben. Mal wieder so ein Vorgang, der auch Bürgern guten Willens und offenen Herzens kaum zu erklären ist. Der Staat lässt sich übertölpeln. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) mag ab und zu lichte Momente haben, hier gewiss nicht: Sie offenbarte, dass der Bund keinen blassen Schimmer hat, was da abläuft.

Zur Differenzierung: Es kann schon seltene Einzelfälle geben, in denen eine temporäre Rückreise der Flüchtlinge, die nahe Angehörige daheim zurückließen, möglich sein muss. Sowas können Behörden einzeln erlauben. Das aktuelle Problem liegt im organisierten Rechtsbruch, in Umwegen über Schurkenstaaten wie den Iran, die beim Visabetrug emsig mitmachen.

Dass der deutsche Staat machtlos wäre, stimmt nicht. Die Rechtsgrundlagen zum Entzug der Aufenthaltserlaubnis sind da. Warum überhaupt fernere Auslandsreisen von Flüchtlingen zu Drehkreuzen wie Türkei und Iran möglich sind, muss der Bund beantworten. Das ließe sich auf einen Schlag beenden. Ebenso müssten Bund und gut regierte Bundesländer mit ihren Polizeien die beteiligten „Reisebüros“ dicht machen. Zwei positive Aspekte hat der Fall indes auch. Unterstützer des Bezahlkarten-Modells haben ein Argument mehr. Und die Debatte, doch wieder zumindest Straftäter nach Afghanistan zurückzuschicken, bekommt Schwung. Christian.Deutschlaender@ovb.net

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