Brüssel – Die umkämpfte EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur ist in Kraft getreten. Das Gesetz besagt unter anderem, dass auf 20 Prozent der Landflächen und Meere in der EU bis 2030 Schutzmaßnahmen durchgeführt werden sollen. Dazu zählt etwa, dass Moore wieder vernässt, mehr Bäume in Städten gepflanzt oder Flüsse wieder in ihren natürlichen Zustand versetzt werden sollen. „Die Mitgliedstaaten entscheiden selbst, welche Maßnahmen in ihrem Hoheitsgebiet durchgeführt werden sollen“, so die Kommission. Hintergrund ist, dass die Natur in Europa nach EU-Angaben oft in einem schlechten Zustand ist.
Vor allem Konservative und Landwirte hatten sich gegen das Gesetz ausgesprochen. Sie befürchteten unter anderem zu große Einschränkungen für die Landwirtschaft. Im Zuge dieses Gegenwindes wurde etwa gestrichen, dass Landwirte auf einem bestimmten Prozentsatz ihrer Ackerfläche umweltschonende Maßnahmen durchführen müssen. „Ich freue mich sehr“, sagte Deutschlands Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) zum Inkrafttreten des Gesetzes. Das Vorhaben sei ein großer Fortschritt. „Intakte Natur ist gerade in der Klimakrise besonders wichtig“, so die Grünen-Politikerin. Diese könne klimaschädliches CO2 speichern.
Die EU-Staaten haben nun zwei Jahre Zeit, der EU-Kommission einen Plan vorzulegen, was sie unternehmen wollen.