Wer schützt die Polizei vor der Verrohung?

von Redaktion

Gewalt gegen Einsatzkräfte

Was für ein trauriger Rekord. Fast 3000 Bundespolizisten wurden im letzten Jahr angegriffen: beschimpft, geschubst, geprügelt, getreten, beworfen. Und das ist nur ein kleiner Ausschnitt, die viel größeren Polizeien der Länder und auch die Rettungskräfte erleben täglich Ähnliches. Die Gewalt gegen Helfer und Schlichter ist eine bittere Folge der Polarisierung. Rechts- und linksextreme und Islamisten haben sich radikalisiert, die Nachwehen der Corona-Jahre und vor allem der Nahost-Konflikt heizen die Stimmung an. Die Konstante dabei: Den Kopf hinhalten muss stets die Polizei. Zahl und Brutalität der Angriffe steigen. Beispiel Steinwürfe: Fällt noch jemandem auf (oder sind wir alle längst zu abgestumpft dafür), dass ein Pflastersteinwurf auf Polizisten ein versuchtes Tötungsdelikt ist?

Anläufe, die Verrohung zu bremsen, sind erst zum Teil umgesetzt: Größerer Personaleinsatz, regelmäßig Bodycams, Eilverfahren zur Ahndung von Gewalt gegen Polizisten. Eine Verschärfung des Strafmaßes, die zweite nach 2017, ist gerade angestoßen. Dazu der Appell von Polizeigewerkschaften an die Justiz, keine Milde walten zu lassen. Offenkundig reicht das nicht, und darauf sollte der Gesetzgeber reagieren. Fahrverbote bei Gewalt gegen Polizisten und Rettungskräfte könnten ein Täterfeld schmerzhaft treffen, der zwingende Verlust des Aufenthaltstitels ein anderes. Der Staat muss die Polizei schützen, die seine Bürger schützen soll. Christian.Deutschlaender@ovb.net

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