Bei den Staatsleistungen für die Kirchen geht es um viel Geld. © Julia Steinbrecht/kna
Berlin/München – Es steht im Koalitionsvertrag: Die Ampelregierung hat sich vorgenommen, die Staatsleistungen an die Kirchen ein für alle Mal abzulösen. Doch seit Jahren kommen SPD, Grüne und FDP nicht recht voran mit dem Plan, die Folgen der Säkularisation endgültig zu den Akten zu legen. Vor allem die Bundesländer, die die Ablöse zahlen müssten, sind einhellig dagegen. Jetzt will die Ampel noch im Herbst einen Gesetzentwurf zur Ablösung der Staatsleistungen vorlegen, der vom Bundesrat nicht zustimmungspflichtig sein soll. Das berichtet die „Frankfurter Allgemeine“ (FAZ).
Es geht um viel Geld bei den Staatsleistungen. Bundesweit belaufen sie sich auf mehr als eine halbe Milliarde Euro. 2023 erhielten die 27 katholischen Bistümer und 20 evangelischen Landeskirchen rund 638 Millionen Euro von den Ländern. Anfang des 19. Jahrhunderts waren im Zuge der Säkularisation kirchliche Güter und Gebiete enteignet worden. Daraus entstand die Verpflichtung für den Staat, die Kirchen dafür zu entschädigen. Die Bundesländer mit Ausnahme der Stadtstaaten Hamburg und Bremen zahlen seither teilweise die Gehälter der Bischöfe, der Mitglieder der Domkapitel sowie der evangelischen Landeskirchenräte und für den Erhalt von Kirchen. Bayern zahlte 2023 allein an die katholische Kirche 77 Millionen Euro.
Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nannte das erst im Juni „gut angelegtes Geld“. Es bilde eine „saubere, solide Arbeitsbasis“ für die Kirche. Eine stabile Kirche stabilisiere auch den Staat. Zudem forderte er, einen Schlussstrich unter die Debatte zu ziehen. „Wir haben so viele Probleme und Krisen in der Welt. Darum wollen wir, dass das Thema endgültig auf Eis gelegt wird.“
Trotzdem will die Ampel auch gegen den Willen der Bundesländer den Plan durchsetzen. Es soll ein Gesetz vorgelegt werden, das die „finanziellen Verflechtungen zwischen dem Staat und den Kirchen“ kappt, wird in der FAZ der religionspolitische Sprecher der SPD-Bundestagfraktion, Lars Castellucci, zitiert. Um das Gesetz ohne Zustimmung des Bundesrats auf den Weg zu bringen, sollen die Vorgaben im Entwurf des Gesetzes vage bleiben. „Es wird sicher kein Text, der Ländern abschließend die Form der Ablösung vorschreiben wird“, so Castellucci. Die Länder sollen selbst wählen können, ob sie den Kirchen Geld zahlen wollen oder ihnen Grundstücke, Wald oder Wertpapiere überlassen. „Angesichts der knappen Kassen wäre es klüger, die Ablösung der Staatsleistungen weiter zurückzustellen“, sagte der Chef der Staatskanzlei in Sachsen-Anhalt, Rainer Robra (CDU).
Matthias Belafi, Leiter des Katholischen Büros in Bayern, hält den Vorstoß für nicht zielführend. „Es spricht viel dafür, alle an Bord zu haben“, sagte er. Es sei nicht rechtssicher, wenn die Bundesregierung die Zustimmung der Bundesländer umgehe. Dann sei mit Klagen zu rechnen. Er schlägt stattdessen vor: „Reden, reden, reden. Bei dem Thema muss man einen gesellschaftlichen Konsens erzielen. Das geht nicht mit dem Kopf durch die Wand.“ Für die Kirche bleibe entscheidend, „dass die Ablösung die Kirchen in die Lage versetzen soll, die bisher mit Hilfe der Staatsleistungen finanzierten Aufgaben dauerhaft finanziell decken zu können“, sagte der Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp. Es sei aber auch Interesse der Kirche, dass die Länder im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit handeln können. „Damit wird deutlich: Wir erachten nur eine gemeinsame Lösung mit den Ländern für sinnvoll.“.Man nehme die Ampel beim Wort, dass sie eine Lösung im Dialog mit den Kirchen und den Ländern suche.
CM