Halbschariges Gesetz provoziert Klagen

von Redaktion

Staatsgeld für Kirchen

Mit diesem populistischen Thema versucht die Ampelregierung beim Bürger zu punkten: die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen. Ein Dauerthema seit Jahren. Schließlich ist es ein Auftrag aus dem Grundgesetz, dass die Gelder an die Kirche, die als Ausgleich für Enteignungen während der Säkularisation gezahlt werden, abgelöst werden. Die Länder müssten aber Milliarden in die Hand nehmen, um diese alte Schuld zu begleichen.

Gewiss: In die gesellschaftliche Stimmung mag es passen. Viele Menschen ärgern sich angesichts der Enttäuschungen über die Kirchen, dass an diese staatliches Geld fließt. Doch indem die Ampel ein vages Gesetz an den Bundesländern vorbeischummelt, ist dieses Thema nicht vom Tisch. Man kann damit rechnen, dass Länder vor Gericht ziehen. Angesichts knapper Kassen haben sie überhaupt keine Möglichkeiten, Milliarden zu zahlen. Die Kirchen sind grundsätzlich zu einer Lösung des Problems bereit. Doch auch für sie ist es schwierig: Sollten die Länder Unsummen an sie zahlen (müssen), würden viele Menschen das nicht verstehen – zumal die Kirchen sowohl an Mitgliedern als auch an Sympathien einbüßen. Anstatt per halbscharigem Gesetz den Ländern den schwarzen Peter zuzuschieben, sollte weiter ein tragfähiger Konsens gesucht werden. Denn die Kirchen sind trotz aller schweren Fehler segensreich fürs Gemeinwohl. Claudia.Moellers@ovb.net

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