Israels Premier Benjamin Netanjahu. © dpa/Magana
Tel Aviv – Die israelische Regierung hat die Zulässigkeit des beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) gestellten Antrags auf einen Haftbefehl gegen Regierungschef Benjamin Netanjahu formell angefochten. Der Staat Israel habe am Freitag „seine offizielle Anfechtung der Zuständigkeit des IStGH sowie der Rechtmäßigkeit der Anträge des Staatsanwalts auf Haftbefehle gegen Israels Ministerpräsidenten und Verteidigungsminister eingereicht“, teilte der Sprecher des israelischen Außenministeriums, Oren Marmorstein, mit.
IStGH-Ankläger Karim Khan hatte am 20. Mai Haftbefehle gegen Netanjahu und Verteidigungsminister Yoav Gallant sowie gegen mehrere Anführer der Hamas wegen mutmaßlicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit und mutmaßlicher Kriegsverbrechen im Gaza-Krieg beantragt. Außenamtssprecher Marmorstein erklärte dazu nun, Khan habe es versäumt, „Israel die Möglichkeit zu geben, sein Recht auszuüben, die vom Staatsanwalt erhobenen Angaben selbst zu untersuchen“.