Rüffel für Lindner

von Redaktion

Haushalt: Rechnungshof rügt Verwendung von Rückflüssen

Der Bundesrechnungshof (BRH) hat offenbar erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel an der von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) geplanten Verwendung von Rückflüssen aus Notlagenkrediten im Haushalt 2025. Die Nutzung „zur Finanzierung allgemeiner Haushaltsausgaben würde den fortbestehenden zwingenden Zusammenhang zwischen Kreditaufnahmen und Notlage auflösen“, heißt es in einem BRH-Bericht, über den die „Rheinische Post“ berichtet. Dies sei „mit dem Sinn und Zweck“ der Ausnahmen von den Schuldenregeln „nicht vereinbar“.

Dem Bericht zufolge geht es um Rückflüsse von 3,5 Milliarden Euro aus Notlagenkrediten. Sie werden demnach im Bundeshaushalt 2025 als reguläre Einnahmen verbucht. Die Rückflüsse dürften aber „nicht zur allgemeinen Haushaltsfinanzierung verwendet werden“, warnen die Rechnungsprüfer in ihrem Bericht für den Haushaltsausschuss. „Sie sind nach Auffassung des Bundesrechnungshofes vielmehr zur Tilgung der Notlagenkredite heranzuziehen.“ Damit drohe „eine weitere Finanzierungslücke“ im Haushalt.

Von den 3,5 Milliarden Euro stammen dem Bericht zufolge 300 Millionen aus Rückzahlungen von Corona-Soforthilfen, 2,9 Milliarden aus der Abwicklung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds und nochmals 300 Millionen aus der Stabilisierung des Gasunternehmens SEFE. All diese Beträge würden im Bundeshaushalt 2025 als reguläre Einnahmen verbucht.

Das Finanzministerium verteidigte laut „Rheinischer Post“ die geplante Verwendung. Lindners Ressort bezweifelt demnach, ob es sich etwa im Falle der Corona-Soforthilfen „tatsächlich um eine ,Rückzahlung‘ handelt“.

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