Resozialisierung von Straftätern ist eine heikle Angelegenheit. Hat ein Mensch nach einer abscheulichen Tat das Recht, irgendwann wieder ein normales Leben in Freiheit zu führen? Ja, hat er in unserem Rechtsstaat – auch wenn das bei Mördern oder Kinderschändern ein kaum zu ertragender Gedanke ist. Kein Arzt, kein Politiker darf einen Menschen für immer wegsperren, ein echtes „lebenslang“ gilt nur für manche Straftäter in Sicherungsverwahrung. Der Weg zurück in die Welt ohne Mauern muss vorbereitet werden. Unter strenger Aufsicht.
Aus dem Bezirksklinikum Mainkofen ist am Samstag wieder ein Patient geflohen. Angeblich kommen solche Lockerungsmissbräuche immer wieder vor, meist bekomme die Öffentlichkeit nichts mit, weil die Patienten in der Regel nach wenigen Stunden eh wieder zurückkämen. Kein beruhigender Gedanke. Dass sich die Fälle in Niederbayern häufen, muss Konsequenzen haben. Ist die Klinikleitung überfordert? Gibt es zu wenig Personal, um Ausflüge unter sicheren Bedingungen zu unternehmen? Ist es das falsche Personal? Der Chefarzt der Forensik musste schon gehen, nachdem ein Totschläger aus einem Kino voller Kinder flüchtete (und neben ihm auch noch ein Pädophiler saß). Das reicht nicht. Sozialministerin Ulrike Scharf hat keine direkte Befugnis für personelle Konsequenzen. Aber ihr Haus hat die Aufsicht über den Maßregelvollzug. Die Aufarbeitung in Mainkofen und allen anderen Bezirkskliniken läuft – offenbar aber nicht schnell und gründlich genug.
CARINA.ZIMNIOK@OVB.NET