Berlin – Der Bund ist nach einem neuen juristischen Gutachten aus verfassungsrechtlichen Gründen verpflichtet, der Pflegeversicherung die in der Corona-Pandemie entstandenen Mehrkosten in Milliardenhöhe vollständig zu erstatten. Die Finanzierung von Corona-Tests oder die Bezahlung von Pflege-Boni für die Beschäftigten seien gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die aus Steuermitteln zu leisten seien, heißt es in dem Gutachten, das von der Krankenkasse DAK-Gesundheit in Auftrag gegeben wurde.
Corona-Tests, Pflege-Boni und andere Corona-Maßnahmen haben bei der Pflegeversicherung nach Angaben der DAK zu Mehrausgaben von rund 13 Milliarden Euro geführt. Der Bund hat nur einen Teil dieser Ausgaben kompensiert. Nach wie vor sind laut DAK und anderer Kassen rund 6 Milliarden Euro offen.
Die Frage der vollständigen Kompensation ist vor allem deshalb von Bedeutung, weil die Pflegeversicherung tief in den roten Zahlen steckt. Zum Jahresanfang 2025 ist nach Schätzungen der Krankenkassen eine Anhebung des Beitragssatzes um mindestens 0,2 Prozentpunkte nötig.
Aus Bayern kommt deutliche Kritik. „Wenn der Bund bei den anstehenden Haushaltsverhandlungen diesen Fehler nicht umgehend glatt zieht, werden wir eine Klage prüfen“, sagt Klaus Holetschek, CSU-Fraktionschef im Landtag, unserer Zeitung. „Diese Zweckentfremdung von sechs Milliarden Euro an Beitragsgeldern ist ein Unding, der Bund muss die Gelder umgehend ins System zurückzahlen – sonst droht eine weitere Beitragserhöhung für die Bevölkerung.“ Auch die anderen Länder sollten sich einer möglichen Klage anschließen, so Holetschek.
KNA/HOR