Paris – Vor einem Pariser Strafgericht hat der Prozess gegen Marine Le Pen und weitere französische Rechtsnationale in der Affäre um mögliche Scheinbeschäftigung von Mitarbeitern im Europaparlament begonnen. Den insgesamt 28 Angeklagten wird Veruntreuung öffentlicher Gelder angelastet. Zentraler Vorwurf ist, dass Le Pens Partei Geld für parlamentarische Assistenten vom Europäischen Parlament bekommen hat, die aber eigentlich teils oder zur Gänze für die Partei gearbeitet hätten.
Die Vorwürfe beziehen sich auf die Jahre 2004 bis 2016 und richten sich gegen die Partei Rassemblement National (früher: Front National), damalige Abgeordnete und Assistenten. Dabei geht es um die mögliche Scheinbeschäftigung von Assistenten von mehreren französischen Europaabgeordneten. Insgesamt soll es um eine Summe von knapp sieben Millionen Euro gehen.
Noch vor Prozessstart wies Marine Le Pen die Vorwürfe zurück. „Wir haben gegen keine politische Regel und keine Regel des Europäischen Parlaments verstoßen“, sagte die langjährige Parteivorsitzende beim Eintreffen im Gericht. Und beim Verlesen der Anklage betonte sie: „Ich antworte auf alle Fragen, die mir gestellt werden.“ Le Pen hatte vor einem Jahr bereits vom Europaparlament zurückgeforderte 330000 Euro überwiesen. Ihre Partei betonte aber, dass dies kein Eingeständnis eines Fehlverhaltens sei.
Neben Marine Le Pen gehört auch ihr Vater und Parteigründer Jean-Marie Le Pen (96) zu den Beschuldigten. Aus Gesundheitsgründen erschien er aber nicht vor Gericht.
Die Affäre belastet Le Pen und ihre Partei bereits seit Jahren. Die juristische Aufarbeitung der Vorwürfe fällt in eine Phase, in der das Rassemblement National so stark wie noch nie dasteht.