Neu Delhi – Die indische Regierung weigert sich weiterhin, Vergewaltigung in der Ehe als solche rechtlich anzuerkennen. „Ein Ehemann hat sicher kein grundsätzliches Recht, den Willen seiner Frau zu verletzen“, argumentiert das Innenministerium in einer Stellungnahme an den Obersten Gerichtshof. Dies
Dieser Artikel (ID: 2145983) ist am 05.10.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 4), Wasserburger Zeitung (Seite 4), Mangfall-Bote (Seite 4), Chiemgau-Zeitung (Seite 4), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 4), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 4), Neumarkter Anzeiger (Seite 4).