Vergewaltigung in der Ehe kein Verbrechen

von Redaktion

Neu Delhi – Die indische Regierung weigert sich weiterhin, Vergewaltigung in der Ehe als solche rechtlich anzuerkennen. „Ein Ehemann hat sicher kein grundsätzliches Recht, den Willen seiner Frau zu verletzen“, argumentiert das Innenministerium in einer Stellungnahme an den Obersten Gerichtshof. Dieses „Verbrechen als Vergewaltigung in der Ehe anzuerkennen“, könne aber „als übertrieben und unangemessen angesehen werden“, heißt es weiter.

Indische Frauenrechtlerinnen bemühen sich seit Langem, die Gesetzeslage zu ändern. Das im 19. Jahrhundert während der britischen Kolonialzeit eingeführte Strafrecht enthält bis heute den Satz: „Sexuelle Handlungen eines Mannes mit seiner eigenen Frau sind keine Vergewaltigung.“ Diese Klausel blieb auch im reformierten Strafrecht von 2005 und bei einer Reform vergangenen Juli enthalten. Die Regierung von Premierminister Narendra Modi setzte lediglich das Alter der Ehefrau von 15 auf 18 Jahre herauf. Zudem werden „Gewalttaten“ eines Mannes gegen seine Frau mit bis zu drei Jahren Haft bestraft.

Die Frage nach der rechtlichen Einstufung von sexueller Gewalt in der Ehe ist schon seit Jahren am Obersten Gericht anhängig. 2022 erklärte ein Richter, dass erzwungener Sex in der Ehe zu „missbilligen“ sei. Dies könne jedoch nicht „mit der Vergewaltigung durch einen Fremden gleichgesetzt werden“. Scheidungen sind in Indien tabu – nur ein Prozent der Ehen werden geschieden.

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