EU-Urteil: CSU will Asylrecht weiter anpassen

von Redaktion

Alexander Dobrindt, CSU-Landesgruppenchef. © Albert/dpa

Berlin/München – Nach dem spektakulären EuGH-Urteil zu afghanischen Frauen verlangt die CSU eine rechtliche Reaktion in Deutschland. Das Urteil besagt, dass bei geflüchteten Frauen aus Afghanistan keine individuelle Asylprüfung mehr notwendig ist, sondern sich allein aus Staatsangehörigkeit und Geschlecht der Asylanspruch ableiten lässt. Hintergrund ist das frauenfeindliche und erniedrigende Regime der Taliban. Der Gerichtshof nennt Zwangsverheiratung, „die einer Form der Sklaverei gleichzustellen ist, und den fehlenden Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt“. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sagte vor Journalisten in Berlin, in der Praxis habe das keine Auswirkung derzeit, ohnehin bekämen alle afghanischen Frauen individuell Asyl. Er warnte aber vor „Folgewirkungen“, sobald sich so ein Pauschalrecht auf weitere Gruppen ausdehne. „Das ist aus meiner Sicht so nicht zu akzeptieren.“ Man müsse das deutsche Recht anpassen, um es gegen solche Entscheidungen auf EU-Ebene abzusichern. Die Urteile des EuGH sind für die Mitgliedstaaten eigentlich bindend und müssen von den nationalen Gerichten in ihren Entscheidungen beachtet werden. Das Innenministerium in Berlin will die Folgen des Urteils prüfen.
CD

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