Buschmann: Daten speichern nur bei Verdacht

von Redaktion

Berlin – Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat seinen umstrittenen Entwurf für eine anlassbezogene Speicherung von IP-Adressen an die Bundesländer und mit der Materie befasste Verbände verschickt. Diese haben jetzt bis zum 6. Dezember Zeit, Stellungnahmen zu dem von Buschmann vorgeschlagenen „Quick Freeze“-Verfahren abzugeben.

Bei diesem Verfahren werden sogenannte Verkehrsdaten – das sind vor allem IP-Adressen und Telefonnummern – erst dann für eine bestimmte Zeit gespeichert, wenn ein Verdacht auf eine Straftat von erheblicher Bedeutung besteht. Voraussetzung ist, dass die Staatsanwaltschaft dafür beim zuständigen Gericht eine Sicherungsanordnung beantragt. Das heißt, dass der Telekommunikationsanbieter die mit dem Fall in Zusammenhang stehenden Daten vorerst nicht löschen darf. Der Anbieter soll diese allerdings nicht sofort an die Ermittler weiterleiten, sondern erst, wenn sich der Verdacht konkretisiert. Hohe zusätzliche Hürden sieht der nun veröffentlichte Entwurf zudem für die Erhebung von Standortdaten vor, aus denen sich beispielsweise erkennen lässt, wo sich ein bestimmtes Handy zu einem konkreten Zeitpunkt befindet.

Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hält das „Quick Freeze“-Verfahren für nicht ausreichend. Sie sagt, ohne eine Verpflichtung der Telekommunikationsanbieter zu einer zeitlich begrenzten Speicherung von IP-Adressen sei oft nichts mehr vorhanden, wenn Ermittler vorstellig werden.

Artikel 4 von 11