Soziale Netzwerke sind für Kriminelle eine wahre Goldgrube. Beim bisher größten Datenleck landeten allein bei Facebook Nutzerdaten von rund einer halben Milliarde Menschen im Netz. Einer dieser Nutzer hat gegen Facebook geklagt – und nun vor dem Bundesgerichtshof gewonnen. Er kann jetzt zumindest symbolischen Schadensersatz verlangen. Das ist gut. Dass Facebook beim Datenschutz stärker in die Pflicht genommen wird, ist überfällig.
Dennoch dürfen Verbraucher das Urteil nicht als Freibrief sehen. Denn viele haben die Kontrolle über ihre Daten längst freiwillig abgegeben – vermutlich aus Bequemlichkeit oder Wurstigkeit. Ein Verbraucherschützer mahnte am Rande des Facebook-Prozesses deshalb an, sich bei Internet-Aktivitäten immer zu fragen, ob man das so auch durch einen vollbesetzten Bus rufen würde. Gemessen daran stehen die meisten Deutschen bildlich wohl halbnackt im Berufsverkehr und grölen persönliche Geheimnisse, Bankdaten oder Kontaktinfos vor sich hin.
Besonders schizophren mutet dieser Exhibitionismus an, weil andernorts penibelst auf Datenschutz geachtet wird. In vielen Schulen, Kindergärten, Vereinen werden keine Fotos mehr gemacht und keine Adress- und Telefonlisten verteilt. Und wenn doch, dann nur mit Einverständniserklärung und Datenschutzbelehrung. Wird das einmal vergessen, droht der Shitstorm – vorzugsweise auf Facebook, X oder in der Chatgruppe. Da darf man sich schon fragen, wie das zusammenpasst.
ANDREAS.HOESS@OVB.NET