WIE ICH ES SEHE

Vizekanzler Habeck und seine „Schwachkopf“-Anzeige

von Redaktion

Natürlich ist der Vizekanzler kein Schwachkopf, auch wenn er mit seiner verheerenden, subventionsgelenkten Wirtschaftspolitik Schlimmes angerichtet hat. Da ist er Überzeugungstäter, der von der Ordnung einer freien Wirtschaft nichts verstehen will. Auf anderen Gebieten, wenn es um Märchen geht, um Gedichte, um die schöne deutsche Sprache und das überzeugende Reden und Auftreten, dann ist er sogar sehr begabt.

Was ihm aber auch fehlt, ist ein gesundes Selbstvertrauen. Deswegen hat er wie seine grünen Kollegen – ganz anders als der Bundeskanzler – schon lange entschieden, alle von ihm als Beleidigung wahrgenommenen Äußerungen mit Strafanträgen zur Anzeige zu bringen.

Diese Sorge um den Schutz seines persönlichen Ansehens unterscheidet sich kaum von dem Bemühen vieler moderner Politiker. Gemeinsam haben sie bewirkt, dass der Gesetzgeber für sie extra einen neuen Tatbestand der „Politiker-Beleidigung“ geschaffen hat. Die alte Welt der Majestätsbeleidigung feiert so im modernen Deutschland fröhliche Urstände.

Dass diejenigen, die in der Öffentlichkeit stehen, sich im politischen Diskurs auch mehr an Beleidigung gefallen lassen müssen als ein Privatmann, scheint in Vergessenheit zu geraten.

Wir erinnern uns bis heute gerne an Wortgefechte im deutschen Bundestag. Da konnte ungestraft ein Wehner dem CSU-Abgeordneten namens „Wohlrabe“ ins Gesicht sagen, dass er besser „Übelkrähe“ heißen müsse. Derselbe Wehner nannte den überall verehrten Willy Brandt den Herren, der gerne „lau“ badet. Niemand kam auf die Idee zu prüfen, ob solche Äußerungen strafbare Beleidigungen sein könnten, die man zur Anzeige bringen muss.

Ganz anders hat jetzt Habeck einen 64 Jahre alten Rentner wegen „Beleidigung“ angezeigt, weil er es gewagt hat, auf seiner Internetseite ihn, den Vizekanzler und Kanzlerkandidaten der Grünen, als „Schwachkopf“ zu bezeichnen. Die bayrische Polizei hat es für notwendig befunden, sogar die Wohnung des Rentners zu durchsuchen. Dabei ist aber nicht ganz klar, ob und wie diese Durchsuchung mit der Beleidigungsanzeige von Habeck in Verbindung steht.

Was Habeck da veranlasst hat, ist wirklich töricht. Aber viel schlimmer ist, dass Habeck bei solcher Vorgehensweise vereint ist mit vielen seiner grünen Partei. Die wollen ja sowieso immer alles vorschreiben und vielleicht mit einer Vielzahl von Strafanzeigen ein Klima der Einschüchterung schaffen? Sollen so der Meinungsfreiheit immer engere Grenzen gesetzt werden? Der FDP-Vizevorsitzende Kubicki mahnt zu Recht, von Strafanzeigen in Bagatellfällen abzusehen und im Zweifel für die Meinungsfreiheit zu entscheiden. Die vielen Anzeigen schadeten „dem demokratischen Gefüge und allen Kolleginnen und Kollegen aus allen Parteien, die tatsächlich Opfer gefährlicher Gewalt wurden“.

Herrn Habeck schlägt wegen seiner unbedachten Anzeige viel Kritik entgegen. Er bemüht sich vergeblich, die Verantwortung für diesen Irrsinn auf die bayrische Polizei zu schieben. Er erlebt dabei ein Dilemma, das viele Menschen trifft, die ein Verfahren wegen Beleidigung in Gang bringen. So ein Schuss kann immer auch nach hinten los gehen.

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