London – Knapp fünf Jahre nach dem Brexit verklagt die EU-Kommission Großbritannien wegen einer ihrer Einschätzung nach mangelnden Umsetzung des Austrittsabkommens vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Wie die Behörde am Montag mitteilte, wirft Brüssel London vor, EU-Bürgern und ihren Familienmitgliedern in Großbritannien nicht die vereinbarten Rechte zu gewähren.
Das Austrittsabkommen schützt das Bleiberecht aller EU-Bürger, die bereits vor Ende 2020 einen festen Wohnsitz im Vereinigten Königreich hatten und umgekehrt. Brüssel wirft Großbritannien vor, diese Rechte zu verletzen. Nach jahrelangen Verhandlungen komme man zu dem Schluss, „dass mehrere Elemente der Beschwerden unberücksichtigt bleiben, einschließlich der Rechte von Arbeitnehmern und der Rechte von erweiterten Familienmitgliedern“.
Obwohl Großbritannien nicht mehr Teil der EU ist, kann die Kommission laut Brexit-Abkommen gegen das ehemalige Mitgliedsland vor den EuGH ziehen. Das gilt, weil die entsprechenden Verfahren schon vor dem Brexit eröffnet wurden. Der britische Premierminister Keir Starmer bemüht sich derzeit um einen „Neustart“ der Beziehungen zur EU – gerade in der Handels- und Verteidigungspolitik.