Paris – Frankreichs früherer Präsident Nicolas Sarkozy muss wegen Bestechung und unerlaubter Einflussnahme eine einjährige Freiheitsstrafe in Form des Tragens einer elektronischen Fußfessel absitzen. Das Kassationsgericht als oberstes französisches Gericht bestätigte ein Urteil des Pariser Berufungsgerichts aus dem Jahr 2023. Dieses hatte den Konservativen zu drei Jahren Haft verurteilt, wovon zwei auf Bewährung ausgesetzt werden. Das Urteil ist nun rechtskräftig.
In dem Verfahren ging es konkret darum, dass der ehemalige Präsident 2014 über seinen langjährigen Anwalt Thierry Herzog versucht haben soll, von dem Juristen Gilbert Azibert Ermittlungsgeheimnisse in einer anderen Affäre zu erhalten. Im Gegenzug wurde Azibert Unterstützung bei der Bewerbung um einen Posten in Monaco angeboten. Im Kern habe dieses Verhalten die Unabhängigkeit der Justiz gefährdet, argumentierte die Anklage. Auch Herzog und Azibert wurden in beiden Instanzen zu jeweils drei Jahren Haft verurteilt, zwei davon auf Bewährung. Das Kassationsgericht bestätigte diese Strafen.
Für Sarkozy ist die Entscheidung eine herbe Niederlage. Bereits in erster Instanz war die Haftstrafe gegen einen früheren Staatschef in Frankreichs jüngerer Geschichte beispiellos. Und eine weitere Härte kommt für „Sarko“ hinzu: Laut Urteil sind auch seine Bürgerrechte für drei Jahre ausgesetzt, was heißt, dass er bei Wahlen nicht kandidieren dürfte. Zwar schien ein politisches Comeback zuletzt nicht wahrscheinlich. Die Entscheidung legt ihm für eine solche Möglichkeit aber nun weitere Steine in den Weg.
Schon Sarkozys Amtszeit im Élyséepalast von 2007 bis 2012 war von Affären geprägt. Die Wahl 2012 verlor er als Amtsinhaber gegen den Sozialisten François Hollande.