Karlsruhe – Im Fall mutmaßlicher russischer Spionage hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen drei deutsch-russische Staatsangehörige erhoben. Den Männern werde vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München vorgeworfen, für einen ausländischen Geheimdienst tätig gewesen zu sein.
Im Mittelpunkt der Anklage steht Dieter S., der mit einem weiteren der drei Angeklagten im April in Bayreuth festgenommen worden war. Laut Anklage soll sich S. mit einem russischen Geheimdienstmitarbeiter über Sabotageaktionen auf deutschem Boden ausgetauscht haben. S. habe sich bereit erklärt, Sprengstoff- und Brandanschläge auf Industriestandorte und militärische Infrastruktur zu verüben. Damit sollte laut Generalbundesanwalt versucht werden, die Militärhilfe für die Ukraine zu unterminieren.
Zu den ausgespähten Anschlagszielen gehörten Einrichtungen der US-Streitkräfte, ein Verladebahnhof in der Oberpfalz sowie eine Werkzeugherstellerfirma. Die beiden Mitangeklagten halfen ihm spätestens ab März 2024, erklärte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. Einige der Objekte kundschaftete Dieter S. vor Ort aus und fertigte Fotos und Videos an. Diese Informationen habe er dann dem russischen Geheimdienstler übermittelt. S. sitzt seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft.
Der Fall hatte im April hohe Wellen geschlagen. Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) hatte deshalb den russischen Botschafter einbestellt. S. ist mittlerweile bereits angeklagt wegen des Verdachts, sich als Kämpfer der als Terrorvereinigung eingestuften „Volksrepublik Donezk“ angeschlossen zu haben.