Bundessozialminister Hubertus Heil (l.) beim Besuch eines Berliner Jobcenters. © Annette Riedl
München/Berlin – Rund sieben Wochen vor der Bundestagswahl am 23. Februar dreht der Wahlkampf so manche politische Überzeugung auf links. Während die Union und ihr Kanzlerkandidat Friedrich Merz vorerst nichts mehr von unpopulären Anpassungen beim Rentenalter wissen wollen, hat sich die SPD bei ihrem umstrittenen Herzensprojekt Bürgergeld eine härtere Linie auferlegt. „Es geht um schärfere Sanktionen gegen sogenannte Totalverweigerer, die Jobangebote wiederholt ablehnen, sowie gegen Bürgergeldbezieher, die beim Schwarzarbeiten erwischt werden“, sagt Parteichef Lars Klingbeil den Funke-Zeitungen. Zuvor hatte bereits SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich angekündigt, „nicht durchgehen zu lassen, wenn jemand das System ausnutzt“. Vielleicht, so Mützenich, hielten sich „manche Menschen zu lange im Bürgergeldsystem auf. Und ein Teil der Flüchtlinge aus der Ukraine hat offenbar einen Mehrwert abgeschöpft, der nicht gerechtfertigt ist.“
Neue Töne, könnte man auf den ersten Blick denken. Doch hat SPD-Sozialminister Hubertus Heil bereits vor einem Jahr Verschärfungen angekündigt: „Wer nicht mitzieht und sich allen Angeboten verweigert, muss mit härteren Konsequenzen rechnen“, sagte er damals. Und tatsächlich gab es auch Bewegung. Seit März können Jobcenter Arbeitslosen das Bürgergeld für maximal zwei Monate streichen, wenn die Aufnahme einer Arbeit nachhaltig verweigert wird. Weitere Verschärfungen waren geplant, wurden von der Ampel im Verfall der inzwischen geplatzten Koalition aber nicht mehr umgesetzt.
Aktuelle Zahlen, über die „Bild“ zuerst berichtete, zeigen allerdings: Ob nun hart oder weich – Sanktionsmöglichkeiten gegen Arbeitsverweigerer kommen ohnehin immer seltener zur Anwendung. Während 2007 noch mehr als 183 000 solcher Sanktionen verhängt wurden, waren es 2019 noch 82 000 – und das, obwohl die Zahl der Empfänger in der gleichen Zeit nur um rund ein Viertel zurückgegangen sei. 2021 waren es dann rund 52 000 Sanktionen.
Und die Zahlen sinken weiter. 2022 wurden rund 33 000 erwerbsfähige Empfänger sanktioniert. 2023 – im Jahr, in dem das Bürgergeld eingeführt wurde –, seien es nur noch knapp 19 000 gewesen. Im Jahr 2024 scheint sich dieser Trend zu bestätigen. „Von Januar bis August 2024 – neuere Zahlen liegen wegen der 3-monatigen Wartezeit noch nicht vor – wurden wegen ,Weigerung zur Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung, Maßnahme oder eines geförderten Arbeitsverhältnisses 14 487 Leistungsminderungen neu ausgesprochen“, teilt die Bundesarbeitsagentur auf Nachfrage unserer Zeitung mit. Die „gleitende Jahressumme von September 2023 bis August 2024“ liege bei 21 730.
Die Arbeitsagentur legt allerdings Wert darauf, dass der Vergleich verschiedener Jahre „nur eine sehr begrenzte Aussagekraft“ habe. Ein Grund dafür sei das 2019 erfolgte Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach ein Teil der bisher erfolgten Sanktionen verfassungswidrig war. „Das Urteil hatte unmittelbar und sofortige Auswirkung auf die Arbeit in den Jobcentern; die Sanktionspraxis wurde den Vorgaben des Verfassungsgerichtsurteils angepasst“, führt ein Sprecher aus. Die Corona-Pandemie habe dann weitere Auswirkungen auf das Vorgehen der Jobcenter gehabt. „So galt z.B. ab dem 18.3.2020 vorübergehend die Regelung, dass ein nicht wahrgenommener Termin keine Rechtsfolgen hatte. Auch gesetzte Fristen wurden ab dem 18.3.2020 vorerst ausgesetzt.“ Vor Einführung des Bürgergelds hätten dann aufgrund eines „Sanktionsmoratoriums“ Einschränkungen gegolten.
Grundsätzlich, so der Sprecher der Bundesagentur, sei es zudem „wichtig zu wissen, dass die Verhängung einer Leistungsminderung immer nur als letztes Mittel angewendet wird, wenn eine Kundin oder ein Kunde erkennbar nicht daran mitwirkt, die eigene Hilfsbedürftigkeit zu beenden“. Dies betreffe „nur einen sehr geringen Prozentsatz aller Bürgergeldbeziehenden“. Der weit überwiegende Teil arbeite aktiv mit. Sogenannte „Totalverweigerer“ seien entsprechend noch seltener.
Im Haushalt für 2025 sind 45,3 Milliarden Euro für das Bürgergeld eingeplant – rund 2,5 Milliarden weniger als 2024.