Auslandsdeutsche müssen sich für Wahl registrieren

Wer im Ausland lebt und wählen will, steht nun unter Zeitdruck. © dpa
Berlin – Im Ausland lebende Deutsche müssen sich für eine Teilnahme an der Bundestagswahl so schnell wie möglich ins Wählerverzeichnis eintragen lassen. Wie die Bundeswahlleiterin mitteile, endet die Frist dafür am 2. Februar. Bea