Auslandsdeutsche müssen sich für Wahl registrieren

von Redaktion

Wer im Ausland lebt und wählen will, steht nun unter Zeitdruck. © dpa

Berlin – Im Ausland lebende Deutsche müssen sich für eine Teilnahme an der Bundestagswahl so schnell wie möglich ins Wählerverzeichnis eintragen lassen. Wie die Bundeswahlleiterin mitteile, endet die Frist dafür am 2. Februar. Beantragt werden muss der Eintrag bei der Heimatgemeinde, bei der der- oder diejenige zuletzt in Deutschland gemeldet war.

Betroffen sind alle Deutschen, die sich dauerhaft im Ausland aufhalten und über keinen Wohnsitz in Deutschland mehr verfügen. In diesem Fall ist die Eintragung ins Wählerverzeichnis Voraussetzung für die Teilnahme an der Bundestagswahl am 23. Februar. Ein neuer Antrag ist auch dann erforderlich, wenn schon bei früheren Wahlen eine Eintragung erfolgt war.

Das Antragsformular kann unter www.bundeswahlleiterin.de heruntergeladen werden. Die unterschriebenen Anträge müssen per Post oder auch per Fax oder E-Mail fristgerecht an die zuständige Gemeindebehörde geschickt werden. Zur Eintragung berechtigt sind alle volljährigen Deutschen, die früher mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben, wobei dies nicht länger als 25 Jahre zurückliegen darf.

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