Unterschiedlicher Meinung: Faeser und Herrmann. © dpa
Berlin/München – Das Bundesinnenministerium von Nancy Faeser (SPD) hält den Vorschlag des CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz, Straftätern mit Doppelpass die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen, für rechtlich fragwürdig. „Ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit allein aufgrund des Verstoßes gegen Strafvorschriften wäre mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben“ nicht vereinbar, erklärt ein Sprecher des Ministeriums.
Unterstützung bekommt Merz dagegen vom bayerischen Innenminister Joachim Herrmann (CSU). „Ich halte es für völlig richtig, Mehrfach-Straftätern mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsangehörigkeit wieder abzuerkennen“, sagte Herrmann unserer Zeitung. „Wenn gewährleistet ist, dass die Person nicht staatenlos wird, kann ich auch keinen verfassungsrechtlichen Grund erkennen, der gegen eine solche Regelung spricht.“ Der Staat müsse in der Lage sein, eigene Fehler zu korrigieren, wenn sich herausstellt, dass die Integration in unsere Gesellschaft gründlich schiefgegangen sei. „Und das ist bei Mehrfachstraftätern sicher der Fall.“ Bayern habe sich deshalb bereits im Oktober im Bundesrat für eine Neuregelung eingesetzt. Die rot-grün regierten Länder hätten eine Abstimmung verhindert.
Die Co-Vorsitzende des Migrantenverbandes, Aslihan Yesilkaya-Yurtbay, kritisierte, dass Merz in dem Interview im Kontext des Anschlags auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg über die Aberkennung der Staatsbürgerschaft gesprochen habe. Schließlich sei der Täter, ein Arzt aus Saudi-Arabien, weder deutscher Staatsbürger gewesen noch vor der Tat als Straftäter aufgefallen.
Der Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) findet den Vorschlag generell unangemessen. „In guten Zeiten sind wir Deutsche mit allen Rechten und Pflichten, in schlechten Zeiten lässt der Staat uns fallen wie heiße Kartoffeln“, empörte sich der TGD-Vorsitzende, Gökay Sofuoglu. Menschen mit Migrationsgeschichte würden dadurch zu Deutschen „auf Bewährung“.