Es kann eng werden: FDP-Chef Christian Lindner. © dpa
Berlin – Bei der Bundestagswahl greift erstmals das neue Wahlrecht. Im Kern sieht die von der Ampel beschlossene Reform Folgendes vor: Für die Zusammensetzung des Bundestags zählt allein die Zweitstimme, mit der die Bürger die Partei wählen. Die Erststimme, die einem Direktkandidaten gilt, wird weniger relevant. Denn die Erststimme muss vom Zweitstimmenanteil gedeckt sein. So soll der Bundestag kleiner werden, er ist jetzt fest auf 630 Abgeordnete begrenzt. Hat das Folgen für die FDP?
Die Liberalen holten bislang bei allen Bundestagswahlen mehr Zweit- als Erststimmen. Das letzte Direktmandat konnte sie 1990 gewinnen. Bei der programmatisch mitunter ähnlich auftretenden Union ist es genau umgekehrt, CDU und CSU holen traditionell mehr Erst- als Zweitstimmen.
Bürgerliche Wähler haben womöglich ihre Stimmen aufgesplittet; also mit der Erststimme die Union und mit der Zweitstimme die FDP gewählt. Laut einer Studie des ifo-Instituts hat etwa 2017 mehr als jeder vierte Wähler seine Stimmen aufgeteilt. „Stimmensplitting ist somit kein Randphänomen“, heißt es in der Studie.
Mit dem neuen Wahlrecht ist allein die Zweitstimme für die Zusammensetzung des Bundestages relevant. CDU-Chef Friedrich Merz schiebt dem Splitting einen Riegel vor. „Es wird keine Zweitstimmen-Hilfe von uns für die FDP geben“, sagte er dem „Stern“. Man habe „nichts zu verschenken“.
Die FDP gibt sich dennoch gelassen. Der Allgäuer Abgeordnete Stephan Thomae weist im Gespräch mit unserer Zeitung darauf hin, dass die Wähler ja auch anders kalkulieren könnten: „Beide Stimmen für die FDP.“
ANDREAS SCHMID